Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.10.10

OLG Koblenz: AGB von 1&1 in Teilen unzulässig

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 30.09.2010, Az.: 2 U 1388/09) sind einige der Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hostingproviders 1&1 unzulässig.

Betroffen sind u.a. die Vertragsanpassungsklausel, eine Klausel wonach die AGB auch für künfige Vertragsverhältnisse gelten sollen, eine Kostenübernahmereglung bei Rücklastschriften, eine (asymetrische) Kündigungsklausel, eine Höherstufung in einen anderen Tarif bei einmaliger Trafficüberschreitung sowie die Einräumung eines außerordentlichen Kündigungsrechts bei Zahlungsverzug von nur 20 Tagen.

(via Beck-Blog)

posted by Stadler at 21:19  

4 Comments

  1. Und wenn nun in der Vergangenheit ein Fall auftrat, der genau diese jetzt als unzulässig erklärten Klauseln in den AGB betraf, kann der Kunde dann etwas unternehmen?

    Beispiel: Einem Kunde wurde die Kostenübernahme bei Rücklastschriften berechnet. Könnte er diese mit Hinweis auf das Urteil zurückfordern?

    Comment by hans peters — 16.10, 2010 @ 06:26

  2. Hinsichtlich der Rücklastschriftenregelung des Anbieters Eplus ist mir gerade zu Ohren gekommen, dass dieser Provider seinen Kunden 15,00 (!) € für eine solche Rücklastschrift berechnet.

    Comment by RA Steffen Sauter — 16.10, 2010 @ 21:26

  3. Hallo!

    Kann mir jemand erklären, warum 1&1 noch immer genau die selben AGB hat, mit allen „verbotenen“ Passagen?

    Viele Grüße

    Simon

    Comment by Simon Neulinger — 21.01, 2011 @ 22:50

  4. Ja, das würde mich auch mal brennend interessieren, wie das möglich ist, vielleicht sollte der Drecksladen nochmals verklagt werden!

    Comment by Otto — 9.09, 2011 @ 00:10

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