Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.10.10

Kein Scher(t)z

Dass sich der Kollege Dr. Schertz, der Vielen als Medien- und Promianwalt ein Begriff ist, bei dem Versuch vergaloppiert hat, unliebsame Berichterstattung über seine Prozesse mit Hilfe des Gewaltschutzgesetzes zu unterbinden, hatte ich schon berichtet.

So richtig einsichtig scheint er aber nicht gewesen zu sein, denn anschließend hat der antragsfreudige Kollege den Gerichtsort gewechselt und beim Landgericht Köln – erneut erfolglos – versucht, u.a. eine Veröffentlichung eines Urteils des AG Charlottenburg, zusammen mit einer Karikatur, zu unterbinden. Das Landgericht Köln hat die Klage mit Urteil vom 13.10.2010 (28 O 332/10) abgewiesen, wie auch eine weitere Klage in einem parallelen Fall. Und wenn es selbst in Köln nicht klappt, dann will das in solchen Fällen was heißen.

(via RA Kompa)

posted by Stadler at 17:37  

2 Comments

  1. „Karikatur“ enthält nur 2 „r“. ;-)

    Comment by Gerhard Torges — 15.10, 2010 @ 18:21

  2. Wie hartnäckig gerade ein sog. „Presserechtler“ permanent den Streisand-Effekt ignoriert bzw. provoziert, erstaunt mich immer wieder.

    Comment by RA JM — 17.10, 2010 @ 16:44

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