Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.10.10

Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz

Im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages findet am 25.10.2010 eine erste Expertenanhörung zum Zugangserschwerungsgesetz bzw. dessen Aufhebung statt, eine zweite wird im Rechtsausschuss am 10.11.2010 folgen.

Für den FoeBuD werde ich als Sachverständiger an der Anhörung „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen“ im UA Neue Medien teilnehmen. Die Fraktionen haben sich mittlerweile auch auf einen Fragenkatalog geeinigt.

posted by Stadler at 21:39  

4 Comments

  1. Na dann viel Glück (ein gewohnheitsmäßiger Leser).

    Comment by Martin Wisser — 11.10, 2010 @ 23:10

  2. Das ist mal ein interessanter ArtikelPost, ich danke. Sollte man sich mal Gedanken drüber machen. Generell find ich diesen Blog informativ. Ich werd den Blog weiterempfehlen!

    Gratulation!

    Comment by Jacqueline — 12.10, 2010 @ 00:28

  3. Ich bin ja mal gespannt, wie der Unterausschuss damit umgeht, dass die Regierung den Bundestag verhöhnt, in dem sie das unsinnige aber rechtskräftige Gesetz einfach nicht anwendet, ohne für diese Rechtsbeugung eine Ermächtigung zu haben. Nach dem Motto: wir wenden nur die Gesetze an, die beim Koalitionsausschuss Gefallen finden und nicht die, die für alle Deutschen verbindlich sind.

    Comment by Jan Dark — 12.10, 2010 @ 07:47

  4. Das kann interessant werden. Zumindest nach meinem Kenntnisstand müsste man bei einem Grossteil der Fragen die Schultern zucken, oder zugeben, dass aufgrund der geringen Fallzahlen keine statistisch belastbaren Aussagen getroffen werden können.

    Frage 15 ist übrigens insofern interessant, dass eine dritte offensichtliche Möglichkeit „stehen lassen bis der Täter ermittelt ist“ überhaupt nicht in Betracht gezogen wird. Und mit Täter meine ich den, der die Webseite beauftragt oder befüllt hat, und nicht die armen Schweine die den Dreck herunterladen.

    Comment by Ein Mensch — 12.10, 2010 @ 14:20

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