Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.9.10

Social Plugins und Datenschutz

Mit der Frage, ob der Like-Button von Facebook datenschutzkonform auf einer externen Website eingebunden werden kann, beschäftigt sich ein Aufsatz von Michael Marc Maisch (AnwZert ITR 19/2010, Anm. 2), den es gerade als kostenlose Leseprobe (vermutlich nur für kurze Zeit) gibt.

Maisch stellt klar, dass derjenige, der den Like-Button auf seine Website einbindet, verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinne des § 13 TMG ist. Weil, wie Maisch es ausdrückt, der Like-Button eine intransparente „Black-Box“ darstellt, kann der Betreiber der Website nicht über Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung aufklären oder gemäß § 13 Abs. 7 TMG i.V.m. § 34 BDSG Auskunft erteilen, weil die Datenübermittlung und Datenverarbeitung letztlich ja durch Facebook erfolgt. Maisch rät daher von der Einbindung des Like-Buttons ab. Das entspricht im Ergebnis auch meiner Einschätzung.

posted by Stadler at 18:38  

6 Comments

  1. Wenn ich Ihre Webseite aufrufe, werden ebenfalls automatisch Bilder von jurablogs.com, frischgebloggt.de, bloggerie.de, blogoscoop.net und javascript code von blogcounter.de geladen. Was ist der Unterschied zum facebook Button? Haben Sie sich vorher versichert, das oben genannte Dienste keine Daten erheben? Würde damit eine Hinweispflicht entfallen oder spielt dies keine Rolle?

    Comment by Stefan — 30.09, 2010 @ 19:55

  2. „Das entspricht im Ergebnis auch meiner Einschätzung.“

    Und wie erklären sie sich dann die netten buttons unter ihren eigenen Artikeln?

    Sehen sie da einen signifikaten Unterschied?

    Der würde mich mal interessieren.

    mfg
    yb

    Comment by yah bluez — 30.09, 2010 @ 20:02

  3. @yah bluez: Der signifikante Unterschied besteht darin, dass die Button-Symbole nicht von einem fremden Server abgerufen werden, dessen Betreiber dadurch an die IP-Adresse und ggf. weitere Daten des Besuchers gelangt.

    Comment by Michael Kallweitt — 30.09, 2010 @ 23:30

  4. @yah bluez: Das ist ein Word-Press-Plugin, das m.E. mit dem Social-Plug-In von Facebook nicht vergleichbar ist. Derjenige, der einen meiner Buttons anklickt, loggt sich anschließend in seinen eigenen Account bei Twitter, Facebook etc. ein. Es findet hierbei aber kein Tracking wie beim Facebook-Like-Button statt.

    Comment by Stadler — 1.10, 2010 @ 09:05

  5. @Stadler, @Kallweitt

    Da irren sie beide.
    Zwar liegen die Buttons _teilweise_ auf dem law-blog server aber eine reihe anderer nicht:

    feedburner.googel.com
    jurablogs.com
    srv2.twittercounter.com
    s51.sitemeter.com
    frischgebloggt.de
    bloggerei.de
    blogscoop.net
    blogcounter.de

    erhalten ALLE die IP eines jeden besuchers dieses blogs. Zusaetzlich werden die browser auch alle anderen ueblichen daten übertragen sofern der user das nicht beeinflusst hat.

    Ich möchte also meine frage wiederholen,
    wo sehen sie den unterschied?

    Jeder der adressen oben _kann_ die user dieses blogs tracken.

    Kann heisst nicht das es gemacht wird und es wertet auch nicht was ich davon halte.

    Mich interessiert es nicht im mindesten aber die Pseudodatenschützer treiben das thema ja gerade als Buntekuh durchs dorf.

    Schade finde ich das sie selbst da mitmachen die bunte kuh zu treiben und bei dritten ein handeln anprangern das sie selbst auf dem eigenen block augenscheinlich bedenkenlos nutzen.

    Die grafiken die auch dem law-blog liegen übertragen die userdaten erst wenn der user klickt, genau wie beim hier angegriffenen system da ist da auch nicht anders.

    Die oben aufgelisteten domains erhalten die userdaten OHNE das der user was anderes als den law-blog anklickt.

    mfg
    yb

    Comment by yah bluez — 1.10, 2010 @ 11:21

  6. Und um es mal zu erwähnen: Der Like-Button bedarf ebenfalls einer Anmeldung im eigenen (hoffentlich ;-) facebook-Profil.

    Der Punkt bei den LinkEmpfehlungen via shr-bookmarks (die netten Knöpfe unter den Artikeln) ist der, daß jeder Benutzer das auch ohne diese Buttons machen könnte. Es ist dann bloß ein wenig mehr „Aufwand“.

    Die LikeButton-Funktion kann m.W. nicht ohne den Button ausgelöst werden. So oder so ist der Effekt aber derselbe: Man postet einen Link zu einer Website/einem Artikel in einem SocialNet. Und durch die jeweilige Benutzeranmeldung in dem jeweiligen Netzwerk (hier facebook) ist ja eigentlich alles klar. Will heissen: Der BlogBetreiber ist raus, weil er/sie ja nun keinen Einfluss darauf haben kann, was Benutzer auf anderen Websites anstellen ;-)

    Comment by John — 1.10, 2010 @ 14:51

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