Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.9.10

Äußerst mangelhaft besetzt

Der gegnerische Rechtsanwalt schreibt dem Landgericht, dass er „aufgrund urlaubsbedingter, äußerst mangelhafter Besetzung“ seiner Kanzlei darum bittet, die Klageerwiderungsfrist um drei Wochen zu verlängern. Es würde mich ja schon interessieren, wie man sich das konkret vorstellen muss. ;-)

Das Gericht hat die Fristverlängerung natürlich gewährt.

posted by Stadler at 08:30  

2 Comments

  1. Ist doch klar: Die Azubine bewacht das Telefon.

    Comment by marko — 2.09, 2010 @ 09:16

  2. Wegen der Nichtgewährung einer Termiverschiebung haben Medienanwalt Dr. Christian Schertz und sein anwaltlicher Vertreter Dominik Höch die Richter der Pressekammer Berlin am 24.08.10 abgelehnt. Der Termin am 31.08.10 fiel aus. Das Ablehnungsgesuch wird bearbeitet.

    Comment by Rolf Schälike — 3.09, 2010 @ 07:01

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.