Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.8.10

Die GVU zieht den Kopf aus der Schlinge

Die GVU hat die Verantwortung für die Löschung von Videos der Urheber Alexander Lehmann und Mario Sixtus von sich gewiesen. Stattdessen hat der von ihr beauftragte technische Dienstleister OpSec Security GmbH gegenüber den Rechteinhabern Sixtus und Lehmann eine Unterlassungserklärung abgegeben. Ein Schachzug der GVU, mit dem sie versucht, für künftige ähnlich gelagerte Fälle vorzubauen. Die GVU wäre bei derartigen „Fehlern“ sonst in Zukunft vermutlich öfter in der Pflicht, eine Unterlassung zu erklären.

Dennoch halte ich die Störereigenschaft der GVU für ziemlich offensichtlich. Denn die Plattform Vimeo hatte ursprünglich mitgeteilt, dass die Löschung aufgrund einer Mitteilung der GVU erfolgt ist. Die GVU hat im Rahmen einer eigenen Pressemitteilung auch eingeräumt, dass die Löschungsaufforderungen in ihrem Namen erfolgt sind. Damit ist die GVU, entgegen ihrer eigenen Darstellung, durchaus der richtige Ansprechpartner.

posted by Stadler at 22:47  

13 Comments

  1. Zwei Juristen, drei Meinungen ;-)

    Nun ist Ihr Kollege Vetter ja Strafrechts „Experte“ und daher vielleicht die unterschiedliche Sicht der Dinge.

    Wäre Sixtus Ihr Mandant, würden Sie Ihm raten, gegen die GVU weiter vorzugehen?

    Comment by Yosh — 12.08, 2010 @ 22:54

  2. Was ich einem Mandanten rate, hängt auch immer davon ab, ob er das wirtschaftliche Risiko eingehen will. Ich bin der Meinung, dass ein Unterlassungsanspruch gegen die GVU besteht, wobei man hier sicher auch wieder ein Stück juristisches Neuland betritt. Diese Art der Urheberrechtsverletzung ist bislang wohl kaum je Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewesen.

    Comment by Stadler — 12.08, 2010 @ 23:01

  3. Macht weiter. Laßt die GVU nicht mit solchen Strohmann-Argumenten durchkommen.

    Wenn ich eine Abmahnung einfach dadurch abbügeln könnte, indem ich behaupte, jemand anders sei schuld (und dafür Strohmänner finde, die eine unaufgeforderte Unterlassungerklärung abgeben) zerfällt das Ganze Machtinstrument „Abmahnung“ und wir gegen immer direkt den gerichtlichen Weg.

    Comment by Lutz Donnerhacke — 13.08, 2010 @ 09:14

  4. Bereits im Vertragsrecht ist ein wesentlicher Grundsatz, dass ein Vertragspartner weiß, wer der andere Vertragspartner ist, auch wenn ein Vertreter für ihn handelt. Macht der Vertreter das nicht offenbar, ist er selber schadensersatzpflichtig.
    Ich frage mich, warum dieses Prinzip nicht bei Abmahnungen gelten soll.

    Comment by Oliver — 13.08, 2010 @ 14:01

  5. -= „X-posting“ =-

    @Lutz, @Oliver: Genau so! Ausgerechnet JETZT wieder „back to business“ wäre wirklich jammerschade. Warum nicht ’n bißchen bohren und stochern. Strafanzeige kann jeder mündige Bürger immer noch erstatten, wenn er meint daß Unrecht geschieht! ‚N paar Beispiele, zunächst unkommentiert zur reinen Kenntnisnahme und Erinnerung:

    Der Bundesverband für politische Bildung im Interview mit Frau Christina Ehlers, Februar 2008

    Quelle: http://www.bpb.de/themen/7UGJ1L,1,0,Sand_im_DVDBrenner.html

    Frau Ehlers auf die Frage, wie der GVU e.V. gegen Urheberrechtsverletzungen eigentlich vorgeht:

    Darin besteht auch das Problem bei der Verfolgung: Gegen die Portalseite an sich ist relativ schwer vorzugehen, weil deren Betreiber selber nicht unbedingt illegales Material hinterlegen, Zudem versuchen sie oft, ihre Identität zu verschleiern.

    Hier gibt es einmal das Verfahren, dass man so genannte „Abuse-Mails“ schickt. Man schreibt dann an den Sharehoster: „Hinter diesem Link verbirgt sich eine illegale Kopie, bitte löschen Sie die.

    Die letzte Frage der Bundeszentrale lautete dann wie folgt (als Zitat):

    Wie teilt sich ihre Arbeit auf? Ist das Gros ihrer Mitarbeiter mit Abmahnungen und Abuse-Mails an Filesharing-Dienste beschäftigt?

    Worauf die Frau Ehlers unter anderem folgendes antwortete:

    Wir arbeiten nur mit Festangestellten, wovon der Großteil in der integrierten Rechts- und Ermittlungsabteilung sitzt.
    Das sind Spezialisten mit unterschiedlichen Schwerpunkten, beispielsweise Interentermittlungen.“

    Übrigens, nebenbei: Ziemlich am Anfang des Interviews ist von einem Projekt „First Seeder Kill“ die Rede. Das taucht seit Jahren immer wieder im Zusammenhang mit dem GVU e.V. auf. Eine WHO-IS-Abfrage ergibt für die domain „firstseederkill.com“, zur Info, folgendes:
    „Registrant:
    Partners 4 Management GmbH
    Inselkammerstr. 1
    Unterhaching 82008
    Germany
    Last Updated on: 23-Jun-10″

    —————————————————-

    Und noch’n Hinweis: Da ja demnächst wieder das Oktoberfest in München steigt und die Japaner sich bestimmt wieder mit Souvenir-Gedöns eindecken wollen könnte evtl. in dem Zeitraum die Bearbeitung einer FAX-Anfrage an die OpSec Security GmbH etwas länger dauern…

    Siehe :http://www.bavariashop.com/info/Impressum.html –>

    Bavariashop GmbH
    Inselkammerstraße 1
    82008 Unterhaching / München
    Germany
    Geschäftsführer: Herr Andreas Greipl
    Handelsregister: HRB 169385 / Amtsgericht München
    Tel.Nr. 0049 (0) 89 / 7 90 78 345
    Fax: 0049 (0) 89 / 7 90 78 333

    Ja Mei! Da wirst narrisch… Vgl. –> http://www.opsecsecurity.de/de/contact-us

    Aber keine Bange, ich frage jetzt nicht, warum sich ein vermeintlicher „Super-Duper-IT-Dienstleister“, der übrigens besondere datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten muss eine FAX-Nummer mit einem Souvenirshop teilt (neben BDSG fallen mir spontan ein: § 88 TKG, § 202 StGB and many more…).

    „Seriös“ ist in meinen Augen jedenfalls anders, „professionell“ erst recht!

    Das Ganze fängt für manche gerade erst an, richtig Spaß zu machen… Besonders das Thema Technik, das aber an anderer Stelle zu einem anderen Zeitpunkt einmal in Ruhe zerpflückt werden wird. Wie schrieb doch heise.de bereits im Jahre 2006?

    „Gut angelaufen sei die Operation „First Seeder Kill“. Dabei ermittelt die GVU mit technischer Unterstützung des Unternehmens P4M Personen, die illegale Filmdateien als erstes in Tauschbörsen einstellen.

    Dann wollen wir doch ‚mal sehen, wie das im Jahre 2010 wohl sein könnte…

    TO BE CONTINUED!

    In diesem Sinne, Baxter
    ________________________________________________
    P.S.: Da hatte Microsoft doch gerade erst so’n Erfolg mit ihrem Betriebssystem, da muss man wieder ‚mal feststellen mit was für vermeintlichen Stümpern die sich doch eigentlich abgeben: http://www.microsoft.com/germany/presseservice/news/pressemitteilung.mspx?id=532858
    Nicht gerade Image-Fördernd! Wenn sich das rumspricht könnte ich wetten, daß denen wohl ’ne Menge Kunden verloren gehen werden…Mindestens aber alle Abgemahnten! :-)

    Comment by Baxter — 13.08, 2010 @ 20:33

  6. NACHTRAG:

    Frage @Stadler, @all:

    Was ist denn jetzt mit einer evtl. Anwendung von § 101a UrhG ? Könnten Alexander Lehmann und Mario Sixtus den nicht ziehen, um Details zur Löschaufforderung und zur Beauftragung der OpSec Security zu erhalten!?
    Immerhin sind das doch die Urheber und haben diesbzgl. doch alle Möglichkeiten des UrhG!? Oder?

    Eine kurze Antwort wäre wirklich super! Danke!

    Danke und Gruß, Baxter

    Comment by Baxter — 13.08, 2010 @ 20:40

  7. „Von Urheberrechtsverletzungen sind so gut wie alle Branchen betroffen“, weiß Wolfgang Greipl, einer der beiden Geschäftsführer von P4M.

    http://bad-kissingen.bayern-online.de/magazin/technik-digital/netguide/artikelansicht/produktpiraterie/

    Comment by Netzwerker — 17.08, 2010 @ 11:59

  8. Bisher wurde ja immer die Schiene über Urheberrecht gefahren, aber da es sich ja um mehr (Lehmann) oder minder (sixtus) Politische Video’s handelt müsste es doch auch möglich sein es über die Meinungsfreiheit zu Versuchen. Oder ist es für Privatpersonen nicht Strafbar andere an ihrer freien Meinungsäusserung zu hindern?

    Comment by Wuestenschiff — 17.08, 2010 @ 12:13

  9. Wäre es strafbar, andere an der freien Meinungsäusserung zu hindern, müssten die Herren Ullrich, Schertz und Buske et al ja schon in Haft sitzen mit anschliessender Sicherheitsverwahrung.

    Comment by Will Kür — 17.08, 2010 @ 13:36

  10. @Baxter

    Die teilen sich nicht nur die Fax-Nummer, sondern den gesamten Telefonanschluss:

    79078-0 Hauptanschluss
    333 Durchwahl Fax
    300 Durchwahl Opec
    345 Durchwahl Shop

    Comment by Kowalsky — 17.08, 2010 @ 15:33

  11. In Sachen Telefonanschluß isses mittlerweile so, dass Teile der Nebenstellen auch anderweitig vergeben werdne können.
    Beispiel: für das „alte“ Siemens-Werk in Augsburg wurde die 598 als Stammnummer vergeben. Mittlerweile ist Siemens da fast nicht mehr anwesend, brauch damit weniger Nebenstellen, und im Viertel aussenrum wurden normale Anschlüsse (ISDN wie analog) beginnend mit der 598 vergeben.

    Comment by Oliver — 17.08, 2010 @ 17:19

  12. Ist jemandem schon aufgefallen das die P4M früher die selbe FAX Nummer hatte?
    http://muenchen.cylex.de/firma-home-muenchen/partners-4-management-2672429.html
    Aber:

    Just my .02 Euro

    Comment by Der Mor — 17.08, 2010 @ 17:58

  13. OpSec Security GmbH (vormals: P4M-Partners4Management GmbH)
    Unterhaching
    Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

    Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 859.778,63

    Jahresüberschuss 1.026.307,77

    Geschäftsführer während des gesamten Geschäftsjahres:

    Wolfgang Greipl, Kaufmann (bis 09.06.2008: einzelvertretungsberechtigt)

    Hubert Neuner, Kaufmann (bis 09.06.2008: einzelvertretungsberechtigt)

    Geschäftsführer ab 09.06.2008:
    Jeffrey Ross Unger, Kaufmann

    Die Gesellschaft ist seit 15.05.2008 eine 100%-ige Tochtergesellschaft der OpSec Germany GmbH, München. Die P4M GmbH wird in den Konzernabschluss der OpSec Security Group plc. mit Sitz in England und Wales zum 31.03.2008 einbezogen.

    Wenigstens lohnt es sich für die Herren, ist doch auch was Gutes, wenn ein wackerer Mittelständler so erfolgreich operiert hat, dass er übernommen worden ist.

    Comment by Will Kür — 17.08, 2010 @ 21:56

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