Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.8.10

Der Krieg in Afghanistan erreicht das Landgericht Hamburg

Der Kollege Kompa berichtet in seinem Blog über einen interessanten Fall, der auf buskeismus.de dokumentiert ist.

SpiegelOnline hat über einen Soldaten berichtet, der in Afghanistan zwei Menschen erschossen haben soll. Dem Bundeswehrsoldaten hatte SPON den fiktiven Namen Ronny Fischer gegeben. Dummerweise gibt es aber einen Soldaten mit diesem Namen, der in Afghanistan im Einsatz ist bzw. war. Dieser Ronny Fischer befürchtet, dass die Berichterstattung auf in bezogen wird und beantragt bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (324 O 289/10) den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Entgegen ihrer sonstigen Gepflogenheit entscheidet die Kammer aber nicht, sondern terminiert, weil man Zweifel hat. In der mündlichen Verhandlung kommt es zu keiner Einigung, weshalb Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 06.08.2010 bestimmt wird.

posted by Stadler at 21:15  

3 Comments

  1. Warum werden solche Mitteilung – nicht nur hier – nicht dann erst veröffentlicht, wenn das Urteil ergangen ist. So hat man nur die halbe Information

    Comment by Christian — 5.08, 2010 @ 06:47

  2. Vielleicht will ja der ein oder andere Leser sich mit dem Fall beschäftigen, bevor er zu Ende ist. Alle anderen werden das Ergebnis sicher auch in ihrem RSS-Feed finden.

    Comment by Kommentator — 5.08, 2010 @ 11:45

  3. Buske hat den Antrag gerade abgewiesen. Grüße aus Hamburg!

    Comment by RA Kompa — 6.08, 2010 @ 13:06

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