Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.6.10

Volkszählung 2011

Im nächsten Jahr ist es wieder so weit, der Bund versucht sich erneut an einer großen Volkszählung. Das dafür notwendige „Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011“ (ZensG 2011) ist bereits vor knapp einem Jahr in Kraft getreten. Anders als vor fast 30 Jahren werden viele Bürger von dieser Volkszählung nichts mitbekommen, da sie zumindest mehrheitlich nicht unmittelbar befragt werden. Stattdessen übermitteln verschiedenste Behörden Daten, die beim Statistischen Bundesamt zu einem kombinierten Datensatz zusammengeführt werden.

Für jede Anschrift, jedes Gebäude, jede Wohnung, jeden Haushalt und jede Person wird eine Ordnungsnummer vergeben und geführt.

Dass das für den Bürger nicht weniger grundrechtsintensiv ist als eine direkte Befragung, hat das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil bereits angedeutet. Dort heißt es:

„Auch die Übernahme sämtlicher Daten aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung ist keine zulässige Alternative zu der vorgesehenen Totalzählung. Denn die Nutzung von Daten aus verschiedenen Registern und Dateien würde voraussetzen, daß technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen getroffen werden, die es erst erlauben, diese Daten, bezogen auf bestimmte Personen oder Institutionen, zusammenzuführen. Eine solche Maßnahme wäre zum Beispiel die Einführung eines einheitlichen, für alle Register und Dateien geltenden Personenkennzeichens oder dessen Substituts. Dies wäre aber gerade ein entscheidender Schritt, den einzelnen Bürger in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren. Die Verknüpfung vorhandener Dateien wäre danach auch nicht das mildere Mittel.“

Dem Konzept, das der Gesetzgeber jetzt verfolgt, stand das Verfassungsgericht also schon im Volkszählungsurteil kritisch gegenüber. Die spannende Frage wird somit sein, ob das BVerfG die jetzige Zusammenführung der Daten und Verknüpfung mit einer Personenkennziffer für mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar hält. Nach den Maßstäben des Volkszählungsurteils dürfte das ZensG durchaus problematisch sein. Mittlerweile hat das Gericht aber viele Dinge deutlich relativiert, auch wenn dies nirgends explizit so nachzulesen ist. Zum Beispiel das Urteil über die Vorratsdatenspeicherung reicht nicht mehr an das Schutzniveau heran, das das Bundesverfassungsgericht vor einem Vierteljahrhundert postuliert hat. Hierauf scheint auch der Gesetzgeber zu hoffen.

Unter dem Dach des Arbeitskreises gegen Vorratsdatenspeicherung hat sich gerade eine Initiative gegen die Volkszählung 2011 gebildet, die das ZensG mit einer Verfassungsbeschwerde angreifen will.

Dass bislang öffentlich kaum über diese Volkszählung gesprochen und berichtet wurde, ist überraschend, passt aber zu der Tendenz, die Dinge erst aufzugreifen, wenn es schon fast zu spät ist.

posted by Stadler at 23:47  

9 Comments

  1. Über die Volkszählung wurde berichtet. Ich wusste seit fünf Jahren über die Pläne und habe auch selbst über die Nachkorrekturen in mehr als einem Medium gelesen.

    In dem Fall sind nicht die Medien schuld – die Leute, die sich kurz vor Toresschluss recht alarmistisch zu Wort melden, haben schlichtweg gepennt. Den Job haben andere gemacht, die das ursprüngliche Gesetzesvorhaben verändert haben.

    Offen bleibt die Frage: Sind Volkszählungen per se böse? Ich sehe schlichtweg keinen Weg die Forderungen von „Zensus11“ zu erfüllen ohne zukünftig auf jede aussagekräftige Statistik zu verzichten.

    Comment by Torsten — 19.06, 2010 @ 09:37

  2. mittlerweile stemme ich mich nicht mehr gegen den Mikorzensus sondern lasse die Dokumente von Nachbarskindern ausfüllen, mit dem Hinweis immer nur ein Kästchen anzumalen.

    Klappt ganz gut solange man relevante Daten (Familienstatus) korrekt hält.
    Alles andere wird nicht angekreidet da die menschlichen Robotniks nur für Dateneingabe aber nicht zum Denken geeigent sind.

    #k.

    Comment by Kand.in.Sky — 19.06, 2010 @ 15:16

  3. Mikrozensus ist doch ok. Scheint mir die am wenigstens grundrechtsinvasive Zählmethode.

    Comment by Ein Mensch — 19.06, 2010 @ 23:20

  4. Nein, „wir“ haben nicht gepennt. Aber leider sind die Denial-of-Service-Attacke auf die Arbeitskraft von Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern seitens Regierung und Firmen oft hartnäckiger, als „wir“ bewältigen können. Sie könenn aber helfen und zum Beispiel mitarbeiten oder die Arbeit durch Spenden mitfinanzieren.

    Comment by padeluun — 20.06, 2010 @ 13:35

  5. Was passiert denn, wenn man der behördlichen Weitergabe seiner Daten gemäß §§ 7, 32, 34, 35, § 6 MRRG, Meldegesetz widersprochenhat? Hat das Einfluß? Falls ja, könnte man doch einen erneuten opt-out-day ausrufen.

    Comment by vera — 20.06, 2010 @ 17:30

  6. @vera: Ja, das hat Auswirkungen: Dass du eine solche Übermittlungssperre hast und weshalb wird, zusammen mit dem Rest deiner Daten, in die Statistikdatenbank übertragen.

    Nochmal anders formuliert: Hilft nicht.

    Comment by Scytale — 21.06, 2010 @ 13:59

  7. Nicht, daß mich das jetzt beruhigt – aber danke für die Auskunft.

    Comment by vera — 21.06, 2010 @ 20:07

  8. Denke ich auch ;)

    Comment by hans-peter — 24.06, 2010 @ 10:59

  9. Arm und verschuldet zu sein hat auch seine Vorteile: Sollte mein Schweigen beim Zensus mit einem Bußgeld belegt werden, dann können die sich bei meinen Gläubigern ganz hinten anstellen. Und wird mir mit Gefängnis gedroht: Na fein, denn das bedeutet ein bequemes Bett, mehr Sex und besseres Essen!
    WÄHLT!—MICH!!—AUS!!!

    Comment by Luca Brasi — 26.11, 2010 @ 15:57

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