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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.6.10

Neues bayerisches Versammlungsgesetz in Kraft getreten

Am heutigen 01. Juni ist das neue Bay. Versammlungsgesetz in Kraft getreten, das das Änderungsgesetz vom 22.April 2010 umsetzt. Das ursprüngliche Gesetz vom 22. Juli 2008 wird in einigen Punkten deutlich entschärft. U.a. dürfen Übersichtsaufnahmen nur dann aufgezeichnet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von Versammlungen, von Teilen hiervon oder ihrem Umfeld erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Außerdem werden einige Bußgeldtatbestände gestrichen.

Diese Liberalisierung des bayerischen Versammlungrechts kann man allerdings schwerlich als Erfolg der FDP werten, denn der Landtag hat gerade nur das korrigiert, was nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2009 (Az.: 1 BvR 2492/08) ohnehin als klar verfassungswidrig zu bewerten war.

Speziell die Regelung zur Möglichkeit von Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei (Art. 9) bleibt aber weiterhin verfassungsrechtlich problematisch. Denn die Polizei darf Übersichtsaufnahmen nach wie vor anlassunabhängig anfertigen. Diese Aufnahmen dürfen allerdings nur aufgezeichnet werden, wenn Anhaltspunkte für eine konkrete, erhebliche Gefahr bestehen. Wie man Aufnahmen anfertigt ohne sie zu speichern, dürfte eine nicht nur technisch interessante Frage sein.

Man hätte hier von der FDP deutlich mehr erwarten dürfen. Eine Neuregelung, die allenfalls mit Mühe und Not die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt, ist nicht das, was man sich unter einem freiheitlichen Versammlungsrecht vorstellen darf. Ob der in abgeschwächter Form weiterhin erkennbare Versuch, die sog. Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts aufzuweichen, in Karlsruhe Bestand haben wird, wird sich zeigen.

Die nach wie vor anhängige Verfassungsbeschwerde wird daher von den Beschwerdeführern weiter betrieben, wie die Münchener Abendzeitung berichtet.

posted by Stadler at 20:26  

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