Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.6.10

Jetzt bekommt auch noch der Staat Googles W-LAN-Daten

Google hat nach einem Bericht der FT angekündigt, sämtliche Daten, die man bei den Street-View-Fahrten aus privaten W-LANs ausgelesen hat, den Datenschutzbehörden auszuhändigen.

Nachdem die Datenschutzbehörden für den nichtöffentlichen Bereich, zumindest in einigen Bundesländern, Stellen sind, die unmittelbar der Staatsregierung nachgeordnet sind, bedeutet das nicht weniger, als, dass der Staat damit an Daten von Bürgern gelangt, die er selbst in rechtmäßiger Art und Weise nie hätte erheben dürfen.

Und das ist im Ergebnis noch wesentlich bedenklicher als die Datenerhebung durch Google selbst.

posted by Stadler at 11:11  

6 Comments

  1. Die Nachordnung wird man nach dieser Entscheidung (http://www.internet-law.de/2010/03/eugh-deutsche-aufsichtsbehorden-fur-den-datenschutz-durfen-nicht-staatlicher-aufsicht-unterstehen.html) doch ohnehin ändern müssen, d.h. die staatliche Aufsicht beseitigen. Klar, solange das noch nicht geschehen ist, könnten Bedenken bestehen.

    Allerdings ist – nicht nur nach meiner Auffassung, siehe hier: http://carta.info/27537/google-wie-man-aus-versehen-wlan-daten-mitschneidet/ und hier: http://blog.koehntopp.de/archives/2860-Wie-man-aus-Versehen-WLAN-Daten-mitschneidet.html – der ganze Fall ohnehin zu sehr aufgebauscht worden. Außerdem ist ohnehin fraglich, ob überhaupt personenbezogene Daten bei den erfassten WLAN-Schnipseln gespeichert oder verarbeitet wurden.

    Ich weiß, dass Sie sehr kritisch sind, Herr Stadler. Das schätze ich auch an diesem Blog ;) Ich glaube aber, dass in diesem Fall ausnahmsweise mal kein Argwohn angebracht ist.

    Comment by Duke — 4.06, 2010 @ 13:24

  2. Bei aller festgestellter fehlender Unabhängigkeit mancher Datenschutzbehörden sollte man die Kirche wohl auch mal im Dorf lassen. Oder kann sich tatsächlich jenseits irgendwelcher Verschwörungskreise irgendjemand vorstellen, dass die den Staatsregierungen nachgeordneten Stellen mitgeschnittene E-Mail-Korrespondenz den übergeordneten Staatsregierungen mal eben so weiterleiten? Wenn es danach ginge, dürften die Datenschutzbehörden auch keine illegal operierenden Adresshändler überprüfen, da sie ja dann in den Besitz von Daten kommen, die „der Staat“ sonst nie hätte erheben dürfen.

    Comment by ElGraf — 4.06, 2010 @ 14:57

  3. Warum möchten die Datenschutzbehörden überhaupt die Daten?
    Eine Eidesstattliche Versicherung von Seiten Google, dass die Daten vernichtet wurden, dürfte ja wohl ausreichen.

    Comment by Kein Text — 4.06, 2010 @ 16:38

  4. Lieber Herr ElGraf,
    wenn z.B. das bayerische Landesamt für Datenschutz die Daten erhält und speichert, dann hat der Staat von diese Daten Kenntnis erlangt und und diese gespeichert. Welche konkrete Behörde das dann macht, ist letztlich doch zweitrangig.

    Stellen wir die Frage mal anders: Gibt es eine Rechtsgrundlage für eine entsprechende Datenerhebung gegenüber Google? Was will der Staat denn mit diesen Daten?

    Comment by Stadler — 4.06, 2010 @ 18:45

  5. „Was will der Staat denn mit diesen Daten?“
    Das frage ich grundsätzlich erst mal Sie, ich weiß nicht, was „der Staat“ damit wollen könnte.
    Was die Datenschutzbehörden damit will, ist dagegen deutlich plausibler: Verstöße gegen das BDSG überprüfen (z.B. indem man identifiziert, ob/welche personenbezogene Daten angefallen sind). Dass die Daten vernichtet werden und das dann meinetwegen eidesstattlich versichert wird, reicht zur Erfüllung dieses Zwecks nicht aus, oder?

    Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen von Duke (die zum Zeitpunkt meines Kommentars noch nicht freigeschaltet waren).

    Comment by ElGraf — 5.06, 2010 @ 06:55

  6. P.S. Das Problem hat man sogar im heise-Forum(!!!!1) verstanden:
    http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Krank-die-Daten-die-es-gar-nicht-geben-darf-werden-jetzt-nochmal-kopiert/forum-180439/msg-18640608/read/

    Rechtsgrundlage dürfte im Übrigen § 38 Abs. 3 BDSG sein, oder?

    Comment by ElGraf — 5.06, 2010 @ 08:16

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