Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.6.10

Die strengen Anforderungen an den Wortlaut einer Unterlassungserklärung

Die Kanzlei Waldorf schreibt mir in einer Filesharing-Sache, dass die abgegebene Erklärung nur teilweise „die strengen Anforderungen der Gerichte an den Wortlaut einer wirksamen Unterlassungserklärung“ erfüllt. Was sie genau stört, schreiben die Kollegen freilich nicht. Dafür haben sie vermutlich keinen Textbaustein.

Die Rückmeldung ist auch insoweit erstaunlich, als gleichlautende modifizierte Unterlassungserklärungen von derselben Kanzlei bereits mehrfach akzeptiert worden sind. Bin mal gespannt, ob die Kanzlei Waldorf diese Frage tatsächlich gerichtlich klären lassen möchte.

Update:

Wie mir die Kanzlei Waldorf jetzt telefonisch mitteilt, ist die Unterlassungserklärung doch in Ordnung. Das ganze sei ein Versehen gewesen. Falschen Textbaustein angeklickt? ;-)

posted by Stadler at 16:51  

4 Comments

  1. Interessant! Bei mir sind in den letzten Monaten ebenfalls alle Unterlassungserklärungen ausdrücklich akzeptiert worden.
    Vielleicht haben die Waldorf’schen Kollegen eine neue Idee. Werde das wohl bei den nächsten Antworten auf meine Unterlassungserklärungen mitbekommen.

    Comment by RA Ratzka — 22.06, 2010 @ 15:27

  2. Dito in mehreren Fällen (UVE wurde abgegeben, jedoch kein Schadensersatz gezahlt) .

    Für individuelle Antworten fehlt den Kollegen in der Tat der passende Textbaustein…

    Beängstigend diese Arbeitsweise… :/

    Comment by Art Lawyer — 22.06, 2010 @ 15:32

  3. Wer glaubt, dass bei Waldorf vor allem Rechtsanwälte arbeiten, irrt.

    Comment by Peter Hense — 23.06, 2010 @ 08:30

  4. Das Problem liegt hier nicht bei den Anwälten sondern den Systemtechnikern die bereits vorbereitete juristisch ausgefeilte Abhandlungen in Buchform (verkürzt auf Textbausteine) nicht rechtzeitig verarbeitet haben.

    Die armen Anwälte dort sind diesen Systemtechnikern schutzlos ausgeliefert. Sie dürfen über diese Geheimabteilung auch nichts wissen und ein Anwalt konnte (oder durfte!) in einem Schriftsatz noch nicht mal den korrekten Namen der Kanzleisoftware angeben … so fürchterlich ist das Regiment der Systemtechniker dort.

    Comment by Shual — 24.06, 2010 @ 03:06

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