Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.5.10

Warum löscht die ARD ihre Onlinearchive?

In den letzten Wochen gab es mehrfach Pressemeldungen, wonach die Rundfunkanstalten der ARD ihre Onlinearchive und damit ca. 100.000 Dokumente löschen werden bzw. bereits damit begonnen haben. Das hat zu Unverständnis geführt, weil man Inhalte, für die man als Bürger schließlich Rundfunkgebühren bezahlt hat, gerne auch noch nach längerer Zeit abrufen möchte.

Das hat die private Konkurrenz der öffentlich-rechtlichen Sender freilich schon immer anders gesehen, die Internetauftritte von ARD und ZDF sind ihr ein Dorn im Auge. Der Gesetzgeber hat deshalb – auch unter dem Druck der Lobbyisten – vor einem Jahr im Rundfunkstaatsvertrag die Vorschrift des § 11d (Telemedien) so ausgestaltet, dass Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio aktuell zu sein haben und sendungsbezogene Inhalte nach sieben Tagen wieder gelöscht werden müssen.

Das System des gebührenfinanzierten Rundfunks stößt hier endgültig an seine Grenzen. Denn entweder bekommt der Bürger für seine Zwangsgebühren auch die größtmögliche Leistung oder man schafft den öffentlich-rechtlichen Rundfunk demnächst doch ab. Denn das politische Geschacher, das zu Regelungen wie in § 11d RStV führt, berücksichtigt nämlich eines überhaupt nicht und das sind die Interessen der Zuschauer bzw. Bürger für die diese Inhalte eigentlich produziert werden sollten.

posted by Stadler at 14:14  

5 Comments

  1. Und das schlimmste ist, das der gemeine Gebührenzahler nichts dagegen unternehmen kann – oder täusche ich mich?

    Comment by Heiko — 23.05, 2010 @ 15:04

  2. Was wäre, wenn private Mitschnitte bei Youtube und Co. landen würden oder es gar eine privatwirtschaftlich oder gar gemeinnützig gepflegte Seite dafür geben würde? Also jetzt mal angenommen die ÖffRechtl würden das gut finden und dagegen nicht vorgehen. Hätten die Privaten Sender dagegen noch Handhabe?

    Comment by Tobi — 23.05, 2010 @ 15:27

  3. Dazu wäre es am besten, wenn man die Sendeanstalten des ÖR dazu bringen könnte, die Inhalte unter eine Creative Commons Lizenz zu stellen.

    Ein Problem dürften dabei aber die Inhalte sein, die von dritten im Auftrag der jeweiligen Sendeanstalt produziert wurden, da hier das Copyright wohl nicht beim ÖR liegen dürfte.

    Comment by Heiko — 23.05, 2010 @ 17:22

  4. das ist einfach nur tragisch, hm?
    Das heisst wir müssen uns mit UserGeneratedContent und RTL2-Nachrichten abfinden :(
    Jetzt stellt euch mal vor dass wir im Informationszeitalter genau diese „Informationen“ nachfolgenden Generationen hinterlassen.. gnah!

    Comment by Noch ein Heiko — 23.05, 2010 @ 23:18

  5. Wenn man die Problematik kapitalismuskonform lösen wollte, müsste man es wohl so machen, wie die „Public Radios“ in den USA, d.h. statt GEZ oder Rundfunkgebühr ausgedehnte Spenden-„drives“ zur Finanzierung machen. Alternativ könnte man in einem Hybridmodell nur die Internet-Aktivitäten durch Spenden finanzieren und das Programm durch Gebühren. Mit Flattr-ähnlichen Instrumenten liesse sich da ja einiges machen. (Anscheinend würde das aber gegen den aktuellen Staatsvertrag kurioserweise verstossen.)

    Insgesamt erscheint mir der §11d aber nicht plausibel begründet, denn er bezieht sich ja anscheinend nicht nur auf redaktionelle Arbeit, die zusätzlich (aus Gebührenmitteln) geleistet wird, sondern insbesondere auf Bereitstellung der Archive der Sendungen via Internet. Diese Archive sind aber schon seit Anbeginn der Zeit öffentlich und zeitlich unbegrenzt zugänglich gewesen, d.h. man konnte sich Beiträge auf Kassette überspielen lassen. Ich denke, hier muss man mal seine Länderminister anschreiben, dass der §11d unbedacht war, weit über das legitime Ziel hinausgeht und deshalb dringend überarbeitet gehört.

    Comment by Ein Mensch — 24.05, 2010 @ 10:28

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