Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.5.10

Datenschutz: Aufsichtsbehörden müssen unabhängig werden

Nach einer Entscheidung des EuGH, über die ich berichtet habe, erbringen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder für den nichtöffentlichen Bereich ihre Aufgaben nicht „in völliger Unabhängigkeit“. Damit sind die Vorgaben der Datenschutzrichtlinie nicht eingehalten worden. Die u.a. für die Datenschutzkontrolle bei Unternehmen zuständigen Stellen müssen nunmehr aus der behördlichen Hierarchie ausgegliedert werden.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die entsprechende Modelle erarbeiten soll, nimmt nach Presseberichten in dieser Woche die Beratungen auf.

posted by Stadler at 17:20  

Ein Kommentar

  1. Die Einwände z.B. Peter Schaars zum Thema haben bis jetzt nichts bewirkt. Und Arbeitskreise lassen sich bekanntlich viel Zeit, dabei wäre eine ordentliche Regelung gerade jetzt so wichtig.

    Comment by vera — 3.05, 2010 @ 17:32

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.