Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.5.10

Datenschutz an der Supermarktkasse

Datenschützer und Verbraucherschützer beklagen nach einer Meldung der Nachrichtenagentur ddp Datenschutzverstöße des Handelskonzerns Rewe in seinen Supermarktketten.

Kunden unterschreiben dort bei einer EC-Kartenzahlung mit Unterschrift, also beim Lastschriftverfahren, angeblich gleichzeitig eine Erklärung über die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen und an zwei Wirtschaftsauskunfteien.

Wer im Supermarkt öfter per EC-Karte bezahlt, der weiß, dass man den Begleittext auf dem Unterschriftsbeleg nicht nur wegen des Zeitdrucks nicht liest, sondern auch wegen der fehlenden Vorlage einer Lupe durch die Verkäuferin.

Nach § 4a BDSG ist eine datenschutzrechtliche Einwilligung allerdings nur dann wirksam, wenn auf den Zweck der Datenverarbeitung hingewiesen wird und die Einwilligung besonders hervorgehoben ist, sofern sie zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt wird. Ungeachtet dessen, wird die Klausel auch AGB-rechtlich wohl schwerlich wirksam einbezogen. Die Praxis von Rewe ist deshalb in der Tat rechtswidrig.

posted by Stadler at 22:10  

6 Comments

  1. Jetzt juckt es mich richtig, da mal einzukaufen und mir die Zeit fürs Durchlesen der Bon-Rückseite zu nehmen. Vorher frage ich natürlich, ob die Kassiererin zufällig ne Lupe hat. ^^

    Comment by an_fi — 24.05, 2010 @ 22:24

  2. Auf dem Lastschriftbeleg „meines“ REWE-Marktes ist lediglich von der Datenweitergabe an die easycash GmbH zum Lastschrifteinzug sowie zur Adressweitergabe und Datenspeicherung (Sperrdatei) im Fall des Widerspruchs die Rede.

    Von Wirtschaftsauskunfteien steht dort nichts.

    Comment by Michael Kallweitt — 24.05, 2010 @ 22:32

  3. Man muss auch den letzten Absatz lesen. Bei den Aral Tankstellen, die das Verfahren inzwischen auch einsetzen, ist man freundlicher. Dort hat man mir den Original-Beleg mit dem langen Text ausgehändigt und mich auf der Kopie (ohne Text) unterschreiben lassen.

    Comment by Ein Mensch — 24.05, 2010 @ 22:54

  4. „Kunden unterschreiben dort bei einer EC-Kartenzahlung mit Unterschrift, also beim Lastschriftverfahren, angeblich gleichzeitig eine Erklärung über die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen und an zwei Wirtschaftsauskunfteien.“

    Das ist nicht „angeblich“, sondern Fakt. Ich kaufe häufig bei Rewe ein und bezahle dort inzwischen nur noch mit einer Visa-Karte. Dort fehlt der ganze lange Sermon.

    Comment by Harald Milz — 25.05, 2010 @ 09:12

  5. Ich zahle im Supermarkt grundsätzlich bar, beobachte aber wie die Karte für immer kleinere Beträge gezückt wird: Nicht nur der Wochen(end)einkauf, sondern auch tägliche Zwischendurcheinkäufe mit Beträgen <€10.- werden per Karte beglichen.

    Comment by JLloyd — 25.05, 2010 @ 09:55

  6. Diese Unsitte mit der Datenweitergabe an eine „Sünderdatenbank“ ist schon etwas älter.
    Zuerst aufgefallen ist sie mir vor ca. 6 Monaten bei Aral, als man bei EC-Zahlung plötzlich nicht mehr die PIN brauchte, sondern irgendwas unterschreiben musste. Das hab ich mir dann gleich mal (an der Kasse) in Ruhe durchgelesen und alle Passagen, die nichts mit den eigentlichen Zahlungsvorgang zu tun haben, durchgestrichen. Die Kassiererin war etwas verdutzt, musste aber zähneknirschend ihren Beleg so akzeptieren, weil ich zumindest der Einzugsermächtigung ja zugestimmt hatte.
    Mittlerweile haben sich nicht nur Supermärkte dieses schlechte Beispiel zum Vorbild genommen, sondern auch der Mediamarkt, wo ich erst letzten Samstag einkaufen war.
    Das Durchstreichen der beanstandeten Passagen haben übrigens alle akzeptiert. Ob es was bringt, ist freilich fraglich. Deswegen bevorzuge ich sowieso Bargeldzahlungen und meide zudem solche Läden.

    Comment by Markus — 25.05, 2010 @ 12:56

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