Muss die Pressefreiheit gestärkt werden?
Das Bundesjustizministerium plant nach einer Pressemitteilung vom 04.04.2010 ein „Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit“, das eine Ergänzung von § 353b des Strafgesetzbuches (StGB) vorsieht. Die Vorschrift regelt die Strafbarkeit der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Die Ergänzung soll ausschließen, dass sich Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat strafbar machen, wenn sie Informationen, die sie von einem Amtsträger erhalten haben, veröffentlichen.
Nach Aussagen des BMJ soll sich kein Journalist mehr strafbar machen, wenn er lediglich ihm zugespieltes Material veröffentlicht. Zudem sollen auch Beschlagnahmen bei Medienangehörigen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erschwert werden.
Die vielleicht entscheidende Frage ist, wie weit dieser Schutz gezogen wird, insbesondere welche Personengruppen er umfasst. Vermutlich wird der Gesetzgeber dies nicht exakt regeln, sondern die Auslegeung der Rechtsprechung überlassen. Um an diesem Punkt tatsächlich die Pressefreiheit zu stärken, wäre es allerdings erforderlich, auch Veröffentlichungen vertraulicher Dokumente und Informationen z.B. durch Wikileaks oder durch Blogger demselben Schutz zu unterstellen.
