Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.4.10

Muss die Pressefreiheit gestärkt werden?

Das  Bundesjustizministerium plant nach einer Pressemitteilung vom 04.04.2010 ein „Ge­setz zur Stär­kung der Pres­se­frei­heit“, das eine Er­gän­zung von § 353b des Straf­ge­setz­bu­ches (StGB) vorsieht.  Die Vorschrift regelt die Strafbarkeit der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Die Ergänzung soll ausschließen, dass sich Journalisten wegen Bei­hil­fe zum Ge­heim­nis­ver­rat strafbar machen, wenn sie Informationen, die sie von einem Amtsträger erhalten haben, veröffentlichen.

Nach Aussagen des BMJ soll sich kein Jour­na­list mehr straf­bar machen, wenn er le­dig­lich ihm zu­ge­spiel­tes Ma­te­ri­al ver­öf­fent­licht. Zudem sollen auch Be­schlag­nah­men bei Me­di­en­an­ge­hö­ri­gen durch eine Än­de­rung der Straf­pro­zess­ord­nung er­schwert werden.

Die vielleicht entscheidende Frage ist, wie weit dieser Schutz gezogen wird, insbesondere welche Personengruppen er umfasst. Vermutlich wird der Gesetzgeber dies nicht exakt regeln, sondern die Auslegeung der Rechtsprechung überlassen. Um an diesem Punkt tatsächlich die Pressefreiheit zu stärken, wäre es allerdings erforderlich, auch Veröffentlichungen  vertraulicher Dokumente und Informationen z.B. durch Wikileaks oder durch Blogger demselben Schutz zu unterstellen.

posted by Stadler at 09:21  

4.4.10

Kein Gewährleistungsausschluss bei eBay

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.

Das ist an sich nicht weiter überraschend. Interessant ist nur, dass der Beklagte angegeben hatte, nur an Gewerbetreibende verkaufen zu wollen. Nachdem er aber keine Vorkehrungen getroffen hatte, dass wirklich nur Gewerbetreibende kaufen können, hat der BGH diesen Hinweis nicht als ausreichend betrachtet. Das Angebot galt damit auch gegenüber Verbrauchern. Und diesen gegenüber konnte ein Gewährleistungsausschluss nach §§ 474, 475 BGB nicht wirksam vorgenommen werden. Damit hat der Bundesgerichtshof auch die Streitfrage entschieden, ob neben Verbänden auch Mitbewerber gegen die Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln vorgehen können.

Urteil vom 31. März 2010 – I ZR 34/08

posted by Stadler at 10:00  
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