Kein Gewährleistungsausschluss bei eBay
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer unlauter im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG handelt, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet.
Das ist an sich nicht weiter überraschend. Interessant ist nur, dass der Beklagte angegeben hatte, nur an Gewerbetreibende verkaufen zu wollen. Nachdem er aber keine Vorkehrungen getroffen hatte, dass wirklich nur Gewerbetreibende kaufen können, hat der BGH diesen Hinweis nicht als ausreichend betrachtet. Das Angebot galt damit auch gegenüber Verbrauchern. Und diesen gegenüber konnte ein Gewährleistungsausschluss nach §§ 474, 475 BGB nicht wirksam vorgenommen werden. Damit hat der Bundesgerichtshof auch die Streitfrage entschieden, ob neben Verbänden auch Mitbewerber gegen die Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln vorgehen können.
Die Beiträge hier werden immer mieser. Ich werde internet-law aus meinen Lesezeichen verbannen.
Comment by SONicht — 5.04, 2010 @ 21:07