Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.4.10

Gerhard Schröder vs. Steinhöfel

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ist manchen aus der Media Markt Werbung („Ich bin doch nicht blöd“) bekannt und den Älteren unter uns auch als Hassfigur des Web 1.0, die 1998 maßgeblich zur Gründung von Freedom For Links beitrug, einer Initiative, die sich für digitale Bürgerrechte und gegen den Abmahnwahn engagierte.

Kürzlich hatte Steinhöfel in seinem Blog behauptet, der Beifahrer von Margot Käßmanns Alkoholfahrt sei kein geringerer als Altkanzler Gerhard Schröder gewesen. Das hat Schröder dementiert und gegen Steinhöfel beim Landgericht Hamburg (wo auch sonst) eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ob es wohl Zufall ist, dass die Verfügung und der Verfügungsantrag vom 01.04. stammen? ;-)

Es könnte gut sein, dass  sich Steinhöfel wegen der Veröffentlichung des Verfügungsantrags und seines eher laxen Umgangs mit der Verbotsverfügung auch noch ein Ordnungsmittel einfängt.

Eigentlich ist das Thema aber nur deshalb interessant, weil Gerhard Schröder den Streisand-Effekt bedient und den Troll füttert.

posted by Stadler at 10:15  

9 Comments

  1. Sorry, Herr Kollege, aber diese Behauptung hatte der Kollege so nicht aufgestellt, sondern lediglich, dass ihm entsprechende Informationen vorlägen – was m.E. auch das LG Hamburg übersehen hat.

    Ansonsten: Streisand pur! ;-)

    Comment by RA JM — 7.04, 2010 @ 11:47

  2. Bzgl. der Verhängung eines Ordnungsmittels:

    Ich konnte vor ein paar Monaten die Auffassung des hiesigen OLG (Hamm) zu dieser Frage «einholen». Das Gericht ließ sich so verstehen, dass die Veröffentlichung der Verbotsverfügung wohl noch keinen Verstoß darstellt. Eine konkludente Wiederholung der untersagten Äußerung läge aber vor, wenn gleichzeitig behauptet werde, das Verbot beruhe auf einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

    Der Kollege Steinhöfel agiert ja – wie es auf den ersten Blick scheint – recht sachlich. Vor vorgenanntem Hintergrund erscheint mir allenfalls die Einschränkung «solange es Bestand hat» in der Bekundung, das Verbot zu beachten, bedenklich. Aber ob hierin schon die indirekte Behauptung liegt, das Verbot werde keinen Bestand haben, weil die ursprüngliche Äußerung sich als wahr erweisen werde?

    Comment by RA Niemeyer — 7.04, 2010 @ 13:23

  3. Wen interessiert es, wer neben einer Frau saß, die man bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt hat und die darüber ihren Job verlor? RA Steinhöfel verpaßt – um ihn quais zu zitieren- ständig diverse Möglichkeiten den Mund zu halten. Die Verfügung gegen sein unwichtiges Gelaber zum „Damoklesschwert über der freien Meinungsäußerung im Internet“ zu erklären ist so lächerlich wie er blöde.

    Comment by M. Boettcher — 7.04, 2010 @ 14:19

  4. Na ja, die Abbildung Schröders unter der Überschrift „Wer saß bei der Alkoholfahrt neben Bischöfin Käßmann“ dürfte als Verstoß m.E. schon reichen.

    Comment by admin — 7.04, 2010 @ 16:42

  5. Oh, das Foto ist da ja auch noch.

    Andererseits ist ihm eine wörtliche Äußerung untersagt worden, nicht einmal die allseits beliebte Erweiterung «wörtlich oder sinngemäß» wurde in den Tenor aufgenommen, geschweige denn das Verbot auf Fotos erstreckt.

    Comment by RA Niemeyer — 7.04, 2010 @ 16:59

  6. Das Argument mit dem Streitwert und der Einschränkung der Meinungsfreiheit war vordergründig vielleicht blöde. Hintergründig geht es JS vielleicht darum die Kosten für die durch die Berichterstattung ausgelöste Werbekampganer niedrig zu halten.

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass JS uns alle für blöd halten will und wir ihm seine Geschichte abnehmen sollen.

    Er selbst war nicht dabei und beruft sich auf einen Informaten, den ewr sicher schützen und dessen Identität nicht preisgeben wird.

    Anders gesagt. Wenn ich morgen bei DPMS INFO oder BERLIN BLAWG unter Bezugnahme auf Informanten berichten würde, dass der Papst einer der schlimmsten Finger in der Odenwaldschle war und mir noch etwas mehr Mühe gebe, diese Lüge aufzubereiten, kann ich mir der Aufmerksamkeit sicher sein.

    Andere große Zeitungen machen das auch nicht anders. Lieber Unwahrheiten verbreiten, um ins Gerede zu kommen, und dafür Verfahrenskosten zahlen, als dieses Geld einer Werbeagentur zu geben, die sich Nutzloses Zeug ausdenkt, dass noch teuerer ist.

    Comment by dpms — 7.04, 2010 @ 17:23

  7. Wenn Herr Schröder behauptet nicht „Beifahrer“ gewesen zu sein, heißt das wohl, dass er hinten gesessen haben dürfte, wenn man den viel zitierten Quellen glauben darf, dass er im Wagen war.

    So lernen wir von amerikanischen Präsidenten, dass oral nicht wirklich fremdgehen ist und von Gerhard Schröder, dass nicht alle im Auto „Beifahrer“ sind…

    Comment by Martin — 7.04, 2010 @ 21:39

  8. Haha, mit Foto, Überschrift und dem Hinweis auf die Entscheidung ist die Aussage jetzt viel stärker, als die entfernte Hörensagenaussage.

    Was kostet den Steini der ganze Spaß?

    Comment by Jürgen B. Werner — 8.04, 2010 @ 09:34

  9. Steinhöfels Motiv? Hurra, ich blogge noch!
    http://vossyline.blogspot.com/2010/04/doch-kein-beifahrer.html

    Comment by Kai Mauer — 9.04, 2010 @ 17:50

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