Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.4.10

Filesharing: Amtsgericht Düsseldorf weist Klage auf Erstattung von Abmahnkosten ab

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.04.2010 (Az.: 57 C 15741/09) eine Klage der Uptunes GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang, auf Erstattung von Abmahnkosten und Schadensersatz abgewiesen.

Das Gericht stützt seine Entscheidung allein auf den Umstand, dass die Uptunes GmbH das Bestehen ausschließlicher urheberrechtlicher Nutzungsrechte und damit die Aktivlegitimation nicht nachweisen konnte. Vermutlich wird gegen das Urteil Berufung eingelegt werden.

posted by Stadler at 17:30  

15 Comments

  1. Gegen das Urteil wurde angeblich bereits Berufung eingelegt, was auch nicht sehr verwundert.

    Als Kenner der Materie muß ich allerdings anzweifeln ob damit der Klägerin in prozeßökonomischer Hinsicht gedient ist. Das Gericht hat sich im Urteil erkennbar nur mit einer Frage beschäftigt. Es existieren jedoch noch ein gutes Dutzend wunder Punkte, die auf eine richterliche Bewertung harren.

    Zudem sei auf diesem Wege ein Hinweis gestattet: Ein Paralellfall (identischer Verhandlungstag) der selben Klägerin am AG Düsseldorf dürfte einen ähnlichen Verlauf genommen haben. In einem dritten Verfahren am AG Köln ist bislang ein Stillstand eingetreten.

    Comment by Shual — 22.04, 2010 @ 17:41

  2. … sollten die tatsächlich so dämlich sein und ans nächsthöhere Gericht weiterziehen: Einfach noch eine der zahlreichen „Klickparaden“ nehmen und fertig.

    Und da gebe ich dem Vorredner sogar Recht: Neben dem Thema „Lizenzverträge“ gibt es ja noch zahlrreiche andere Punkte bei denen, welche ebnfalls schon oft und hinreichend zerpflückt wurden.

    Evtl. könnte sich ein verteidigender Anwalt auch einmal überlegen, seinem Mandanten zu raten die Angelegenheit unter Umständen strafrechtlich weiterzuführen… !?

    Gruß, Baxter
    ________________________________
    Trefferquote bleibt stehen: 100%

    Comment by Baxter — 23.04, 2010 @ 03:42

  3. Ich gehe davon aus, dass der jetzige und der obige Off-Topic-Beitrag keine Weiteren produziert. Aus Erfahrung fürchte ich jedoch das auch sich Richter(innen) am Landgericht Düsseldorf im Internet informieren. Daher sei hoffentlich ein für alle Mal klar gestellt:

    – Ich halte es für den Gipfel der Schamlosigkeit wenn bekannte Rechtsverletzer öffentlich behaupten eine absolut integre Rechtsanwältin hätte sich für ihre Arbeit aus rechtverletzendem Material bedient.

    – Ich weise die Behauptung strikt zurück, es fände sich in den umfangreichen Gerichtsakten auch nur ein Wort, dass in Zusammenhang mit den rechtsverletzenden Materialien die obige Person an nicht mal bekannten Orten veröffentlicht haben will zu finden ist.

    – Darüber hinaus soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Person selbst und die verlinkte Webseite gegen sämtliche Aktiven die zu obigem Urteil beigetragen haben eine ungeheuerliche Schumtzkampagne in Gang gesetzt hat.

    Gerade am 18.04.2010 wurde der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten öffentlich unterstellt sie hätte ein „Desaster“ angerichtet. Sie hätte mit einer falschen Strategie gearbeitet, sie würde nicht über ausreichendes Fachwissen verfügen, sie hätte Beklagten geschadet, sie hätte schlecht gearbeitet und als Gipfel der Unverfrorenheit behauten diese Personen die Rechtsanwältin habe über das Geld Verdienen ihre anwaltlichen Pflichten vergessen. Obiger Herr bejubelte dieses Produkt.

    Nun, keine 5 Tage später lese ich erstaunt das die Rechtsanwältin doch alles richtig gemacht hat, was nur daher stammen soll das Sie es nötig hatte Rechtsverletzermaterial zu verwenden, was natürlich besagt, das eigentlich die Rechtsverletzer die ganze Arbeit gemacht haben und für den Erfolg verantwortlich sind.

    Eine Meisterleistung!

    Comment by Shual — 23.04, 2010 @ 07:42

  4. @ Shual: So ganz schlau werde ich aus Deinem Beitrag nicht. Kannst Du die Hintergründe ein bisschen beleuchten für mich?

    Comment by Dieter — 23.04, 2010 @ 10:03

  5. @“Super-Ingo“:
    Was du immer überall hineininterpretierst konnte ich noch nie nachvollziehen.
    Meinst du mit „obigen Person“ etwa meinen Beitrag? Kann ich mir zwar nicht ernsthaft vorstellen, denn das was du da als falsche Tatsachen in den Raum schmeißt habe ich gar nicht geschrieben. Aber wenn dem tatsächlich so sein sollte, dann Glückwunsch zu solch einer blühenden Phantasie.
    Das einzige, was ich „in Gang gesetzt“ habe ist eventuell für Aufklärung zu sorgen und Fakten zu schaffen. Hätte auch „hab‘ ich schon vor ca. 2 Jahren gesagt“ oder so schreiben können, habe ich aber nicht! Mit irgendwelchen Rechtsanwältinnen, „Schmutzkampagnen“ und dergleichen habe ich ebenfalls nichts mit am Hut. Mich interessiert euer „Mikro-Kosmos-Amtsgericht-Abmahnwahn-Aufrechterhaltungsmaßnahmen-Gedöns“ nicht! Noch nie übrigens. Mir ging und geht es seit jeher um das Gesamtbild, denn da steckt in Wahrheit wesentlich mehr hinter als irgend’n kiddie daß sich ’n mp3-song privatkopiert. Auch geht’s mir nur um die Sache und nicht um Personen. Ich kann es ja gerne ‚mal in Gebärdensprache aufzeichnen und auf youtube stellen. Vielleicht verstehst du es dann endlich ‚mal!? Obwohl: Kommt „verstehen“ nicht von „Verstand“?

    Der „Gipfel der Unverfrorenheit“ sind aber dann solche Beiträge wie der mit der Nummer #3. Erst denken, dann schreiben. Ich finde das unverschämt dem Herrn Stadler sowie den Lesern dieses blogs gegenüber.

    Und last but not least: Wen interessieren schon deine Werbeaktionen und deine wirklich ermüdenden Selbstbeweihräucherungen!? Komm‘ also ‚mal wieder runter und geh‘ ‚mal an die frische Luft.

    @Thomas Stadler:
    Wenn ich geahnt hätte daß solche user wie der aus Beitrag #3 deinen blog mißbrauchen um meiner Meinung nach solch einen -aus der Luft gegriffenen- uninteressanten sowie themenfremden Müll von sich zu geben, hätte ich gar nicht erst „indirekt“ gefragt ob man als Betroffener in solch einem Fall nicht direkt reagieren kann, um straftrechtlich weiterverfahren könnte. Und zwar hinsichtlich „Prozeßbetrug“? Von daher etwas konkreter: Bestünde diesbzgl. die Möglichkeit?

    @all:
    Das ist nur eine Frage, sonst nix! Wer so viel Phantasie hat wie derjenige in Beitrag #3 kann besser ’n Bild malen…

    Danke & Gruß, Baxter
    _____________________________
    Gruß und Danke auch an die Zeitschriften C’t (Nümann) sowie an die Süddeutsche (DigiProtect)für ihre hervorragenden Berichte über das Thema Abmahnwahn! ;-)

    Comment by Baxter — 23.04, 2010 @ 10:08

  6. Off-Topic- (Vielleicht sollte RA Stadler das Urteil nochmal veröffentlichen, falls noch irgend jemand es zu kommentieren wünscht und diesen Thread zur off-topic-Zone erklären)

    @ Dieter

    Man könnte das ganze als Kindergartengeplänkel abtun. Es geht allerdings um Millionenwerte.

    Eine kurze Antwort: Am 15.03.2010 war ich zB als Beobachter bei einer mündlichen Verhandlung in einem der Rechtsstreite die jene Karlsruher Kanzlei eben führt. Die Kanzlei führte Beweis bzgl. der Tathandlung über einen durch einen Kanzleimitarbeiter erstellen Screenshot. Der Beklagte habe in einem Verbraucherschutzforum in einem Beitrag die Tat öffentlich zugegeben. Der vorsitzende Richter sah sich genötigt diese Meinung zu teilen. Die Parteienvertreter bedeuteten dem Gericht das sie selbst in dem Verbraucherschutzforum Beiträge schrieben… Interessant war für mich als Mitglied des Verbraucherschutzforums die „Sprachregelung“ vor Gericht in Sachen Verbraucherschutzforum.

    Aus durchaus wichtigen Gründen. Es existieren sogar OLG-Urteile in denen auf Informationsleistungen in Unterforen von Webseiten verwiesen wird. (Man bedenke mal das standing des CCC vor dem BGH…)

    Vor dem Amtsgericht Köln einigte man sich auf das standing „Filesharerforum“. Durch den Raum war über die Gestik des Richters spürbar, er wolle in diesem Punkt nicht näher erörtern was solide Rechtsanwälte in einem „Rechtsverletzerforum“ zu suchen haben.

    Für mich persönlich wird es nur recht arbeitsintensiv. Ich muß nun über den Hergang des „schuldzugebenden Beitrags“ und über die Funktionen des Verbraucherschutzforums ein Produkt erstellen, denn der Beklagte wurde ungerecht behandelt. Ich muß das Produkt so gestalten, dass es auch einer möglichen Begutachtung durch Richter vor dem OLG Köln stand hält. Es handelt sich bei dem erstellten Screenshot um einen „Schlüsselbeweis“ der Gegenseite. Und leider ist in diesem Rechtsstreit kein „Aktivlegitimations-Wunder“ zu erwarten. Der Streitwert des Verfahrens ist zudem erhöht, denn es wurde verfügt das ein Gutachten eines Spezialisten von der IHK Köln benannt über die Ermittlungstechnik einzuholen ist. Man darf mit einem 5-stelligen Prozeßkostenrisiko rechnen. Ein Risko das man in diesem Einzelfall jedoch abdeckt! Allein die vorbereitenden Maßnahmen (Techniker, Nichtjuristen) verschlingen dreistellige Arbeitsstunden die keinerlei Vergütung erhalten.

    Da einige Ergebnisse veröffentlicht werden ist kein wunder das sich auf meinem blog … verschiedene Ministeriumsmitarbeiter, Polizeibehörden…..

    Erschwert wird die Maßnahme … nicht etwa durch Aktionen die gegnerische Kanzlei. Erschwert wird die Maßnahme seit Bekanntgabe der Rechtshängigkeit von Klagen obiger Kanzlei durch eine Schmutzkampagne eines … eifersüchtigen Portalbetreibers, der sich für den einzig wahren Verbraucherschützer Deutschlands hält und somit „auf der Seite der Beklagten“ steht. Den Beklagten wurde mehrfach öffentlich „mitgeteilt“ das die beauftragten Kanzleien nichts taugen (siehe Kommentar 3), es wurden Prozeßakten erschlichen um Stör-Veröffentlichungen zu tätigen, es werden Verleumdungen gegen Einzelpersonen ausgesprochen. Grund: Man hat dieses Portal in die Fälle der Karlsruher Kanzlei nicht mit einbezogen. Teilstück der Aktionen ist das man solche Personen wie Herr B. installiert hat die in Foren und Blogs wie hier Urteile persönlichkeitsrechteverletzend zu „diskutieren“ haben um wahlweise die Prozeßbevollmächtigten oder Beteiligte nieder zu machen.

    Wie das Urteil des AG Düsseldorf zeigt sind solche Sabotageakte nicht zielführend. Da das Verfahren am AG beendet ist darf man den Richter wohl loben: Vorbereitet, Kentnissreich, erstklassig informiert. In Düsseldorf. Am Gerichtsstandort Köln wurde bereits verdeutlicht das man den Inhalten in den „neuen Medien“ nachgeht und andere Ansichten über Inhalte entwickelt die zum Beispiel in Verbraucherschutzforen verwendet werden. Durch das LG Köln wurde zB der RA Christian Solmecke für sein „Interaktives Musterklagenprojekt“ derartig abgewatscht, ….

    Man wird durch diesen Quatsch zwar nicht sonderlich aufgehalten, aber man wird hierüber in der kommenden Einlassung an den Gerichtstandort Köln gezwungen sein deutliche Worte über die Umtriebe mancher Zeitgenossen zu finden. „Verwechslungsgefahr!“

    Die Diskussion des Themas der Filesharing-Abmahnungen ist insgesamt derartig von solchen Personen überschwemmt… jede mögliche paranoide Gattung möchte sich einmischen.

    So wurden zum Beispiel jüngst RA Stadlers Texte zum Thema „Digiprotect“ von Rechtsextremen mißbraucht um der Öffentlichkeit zu berichten, dass die Massenabmahnerei ein durch dubiose Migranten erfundenes System sei, incl. netter Hinweise das folgerichtig Abzockanwälte jüdischen Glaubens sein dürften.

    Bei diesem Thema ist alles möglich….

    Comment by Shual — 23.04, 2010 @ 15:34

  7. @ „Baxter“ … eher „anonymer Stalker“

    Fakt: „Von deinem Fazit bin ich persönlich (positiv) überrascht und finde es auch sehr treffend! Man kann wirklich nur hoffen, daß mehr Leute ‚mal ihr Gehirn einschalten und sich nicht ständig blenden lassen.“ [19.04.2010 – gulli.com]

    Inhalte des „Fazits“
    „Gerade am 18.04.2010 wurde der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten öffentlich unterstellt sie hätte ein “Desaster” angerichtet. Sie hätte mit einer falschen Strategie gearbeitet, sie würde nicht über ausreichendes Fachwissen verfügen, sie hätte Beklagten geschadet, sie hätte schlecht gearbeitet und als Gipfel der Unverfrorenheit behauten diese Personen die Rechtsanwältin habe über das Geld Verdienen ihre anwaltlichen Pflichten vergessen. Obiger Herr bejubelte dieses Produkt.“

    So. Mein Bester. Jetzt erklärst Du mal den Leuten hier genau weshalb Du die Behauptungen über die Rechtsanwältin für treffend etc. hälst.

    Ach, Du kannst nicht? sorry, ich vergaß… Du bist ja nur dafür da rechtsverletzende Unwahrheiten zu verbreiten und sie öffentlich zu preisen. Wußtest Du eigentlich das auch die Verbreitung von Verleumdungen belangt werden kann?

    Ich sag Dir zum Abschluß noch warum man Euch nicht einfach hops gehen läßt: Ihr habt doch nichts. „Mittellosigkeit“. Geht man gegen Euch gerichtlich vor bleibt man auf den Kosten sitzen.

    Comment by Shual — 23.04, 2010 @ 15:46

  8. Wenn Deine integere Anwältin so gut gearbeitet hat, verstehe ich nicht, warum Du sie vehement in Schutz nimmst. Denk bitte daran, getroffene Hunde bellen.

    Des Weiteren verstehe ich nicht, dass Du selbst mit allen Mittel, das Thema immer wieder auf Deinem wahrscheinlich jüdischen Glauben bringst. Erhoffst Du dir, dass irgendjemand Dich dafür angreift? Wir leben im Jahr 2010, wo jeder, seinen Glauben, Religion und sexuelle Praktiken ungestört ausleben darf.

    Danke für die Aufmerksamkeit
    Steffen Heintsch (kein Nickname und Atheist)

    Comment by Steffen heintsch — 23.04, 2010 @ 15:49

  9. @Steffen: Don’t feed the Troll!

    @all: Back to topic…

    Comment by Baxter — 23.04, 2010 @ 16:40

  10. Bei der Verteilung von Gehirn hat der Herr wohl einen weiten Bogen um Steinwiesen (und gewisse Kölner Bezirke) gemacht.

    Heintsch… wenn jemand über laufende Gerichtsverfahren öffentlich berichtet (und Ortstermine bezüglich der persönlichen Angaben die im Rahmen der sekundären Darlegungslast durch die Beklagten vorzubringen sind… durchführt und Berichte erstellt, usw… die wiederum der Wahrheitspflicht des Herstellers! entsprechend gestaltet sein müssen da sie an Gerichte gehen) bedarf er im schönen Deutschland einer besonderen Bevollmächtigung durch die Beklagten.

    Die Beklagten, denen ich uA auch im Fall der Fälle schadensersatzpflichtig bin, wobei ich mich auch strikt daran halte (was ja bei Dir nicht so ist, …)

    Ich, Heintsch. Ich bin derjenige der entscheidet (nach ggfs. Rücksprache) was wann wo wie warum im Internet steht. Ich bin dabei nicht irgendwelchen Rechtsanwälten verpflichtet, oder „Portalen“ oder Pseudo-Ikonen. Ich bin den Beklagten verpflichtet.

    Ich operiere stets erfolgsorientiert und ich werde für die Beklagten aber noch jeden störenden Einfluß (wie unauthorisierte Veröffentlichunge aus erschlichenen Gerichtsakten) in der Art behandeln wie ich das für richtig halte.

    Das Ergebniss spricht für sich. Zwei Fälle, Heintsch. Zwei Fälle erstinstanzlich, sprich enorm kostenschonend erfolgreich abgeschlossen. Der eine sogar noch „nebenbei mitgelöst“, ein Dritter am Standort Köln kommt an das Düsseldorfer Urteil nicht herum.

    Und nein… solche Dinge werden moderner Weise durch eine Vielzahl von Personen begleitet. Der eine trägt das bei.. der andere etwas anderes. Jeder findet seine Funktion.

    Und jetzt fragt man sich wie der teamunfähigste Genosse auf Erden denkt er könne dabei irgend eine Rolle spielen. Klar, das liegt am Team. Logisch.

    Zudem noch ein Wort zur Dauer: Verpflichtung bis etwa Mitte 2011. Dazu noch Kostenübernahmeverpflichtungen.

    Und jetzt das Schönste: Weils Spaß macht auch noch kostenlos.. na nicht ganz 2009 „verdiente ich mir eine Maß Bier in München und ein (großes) Cola in Frankfurt.

    Nein nein.. das Beste ist doch was anderes: Wer seine Arbeit gemacht hat und einen freien Schreibtisch der kann zig Beiträge in Foren schreiben.

    Achwas! Das beste kommt noch: Unangreifbar. Was denkst denn bitte Du was seit Monaten eine gewisse Kanzlei aus K. gerne tun würde? Ach die würden mir sooo gerne eine kostenschwere Abmahnung oder besser noch gleich eine Verfügung auf den Hals hetzen. Das muß man so nebenbei auch noch tragen.

    Heintsch… geh mir endlich aus der Sonne und halt endlich den Rand!

    PS: Ich habe mich im Übrigen auch intensiv mit Beglagten die verglichen haben (zu Schleuderpreisen versteht sich, die erstmal hergestellt werden mußten… da standen ja Summen im Raum!). Ich kann Dir von mir aus auch gerne eidesstatllich versichern das dich die Motivation dieser Leute rein gar nichts angeht.

    Comment by Shual — 23.04, 2010 @ 18:37

  11. „Back to topic…“

    Topic ist hier mittlerweile, dass Du den Leuten jetzt erklärst warum eine Rechtsanwaltskanlei …

    nicht kapiert? Schreibs hin. Schreibs hier jetzt hin.

    „Anwaltspflichtsverletzung“ – Beweis
    „mangelndes Fachwissen“ – Beweis
    „Fehlerhafte Strategie PR“ – Beweis
    „Fehler hafte prozessuale Strategie“ – Beweis
    „Schaden bei Beklagten verursacht“ – Beweis

    Ich bin nämlich leider, leider, leider … einer der bevollmächtigt ist das zu fragen, Junge.

    Comment by Shual — 23.04, 2010 @ 18:42

  12. @Shual,
    ich glaube Du solltest einmal in Therapie gehen!

    § 97a Abs. 2 UrhG doch für P2P?
    http://www.initiative-abmahnwahn.de/2010/04/23/also-doch-%c2%a7-97a-ii-urhg-fur-filesharing/

    VG Steffen Heintsch

    Comment by Steffen Heintsch — 23.04, 2010 @ 23:04

  13. Das ist leider eine, wenn auch erfreuliche Einzelfallentscheidung, die das Landgericht eventuell wieder aufheben wird. Es könnte allerdings sein, dass sich der BGH in dem dort anhängigen Verfahren, in dem für den 12.05. ein Urteil erwartet wird, zu dieser Frage äußern wird. Und es würde mich nicht überraschen, wenn der BGH die typischen One-Song-Abmahnungen wie sie von Kornmeier, Nümann & Lang und anderen ABmahnkanzleienüblicherweise verschickt werden, unter 97a Abs. 2 subsumiert wird.

    Comment by admin — 24.04, 2010 @ 16:05

  14. Das Urteil ist rechtskräftig.

    Nachdem ich schon selbst (zb: Das AG Rastatt hat am 01.12.2010 einen durch die Parteien angenommenen Vergleich von rechnerisch 125€ RA-Kosten vorgeschlagen – bei allerdings recht sicherem negativen Urteil gegen den Beklagten)und wie man hört das Urteil des AG Halle (Ein Streitwert von 10.000,- € ist bei nur einem Film nicht gerechtfertigt, da es sich um einen Bagatellfall handelt.“) bereits in manchen Richterkreisen gut angekommen ist war es Zeit das auch ein (ehemaliger) Abmahnerhafen sich äußert.

    „Erfreuliche Tendenz“

    Comment by Shual — 24.04, 2010 @ 17:01

  15. @ Heintsch

    Zum Wochenende die neuesten google-Daten….

    Ag Frankfurt Az 30 c 2353/09-75, Urteil vom 01.02.2010
    No1 = Shual
    No2 = Heintsch

    AG Frankfurt – Beschluss vom 14.04.2010 – Strafrecht
    No1 = Shual
    Keine Angabe = Heintsch

    AG Düsseldorf – Az. 15741/09, Urteil v. 14.04.2010
    No1 = Shual
    No11 = Heintsch

    Comment by Shual — 24.04, 2010 @ 17:19

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