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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.4.10

BGH: Kosten des Rechtsstreits nach Erledigung beim unzuständigen Gericht

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. März 2010 (Az.: I ZB 37/09) eine bislang streitige Frage des Prozessrechts geklärt. Der Kläger hat bei einem unzuständigen Gericht eine Klage auf Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens erhoben. Der Beklagte hat darauf hin schon mit der Klageerwiderung, vor dem unzuständigen Gericht, eine Unterlassungserklärung abgegeben.  Die Parteien haben anschließend den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt. Das (unzuständige) Gericht musste dann noch über die Kosten entscheiden und hat dem Beklagten die Kosten des Verfahrens vollständig auferlegt. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Rechtsbeschwerde des Beklagten, die aber keinen Erfolg hatte.

Begründet hat der BGH  seine Entscheidung mit der Erwägung, dass die Klage nach Verweisung an das zuständige Landgericht auch in der Sache Erfolg gehabt hätte, weshalb es gerechtfertigt war, dem Beklagten die Verfahrenskosten vollständig aufzuerlegen.

posted by Stadler at 12:00  

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