Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.3.10

OLG Koblenz zur "40 Euro Klausel"

Die für Onlinehändler und Betreiber von Webshops wichtige Frage, ob Rücksendekosten nach einem Widerruf eines Fernbsatzgeschäfts schon dadurch auferlegt werden können, dass eine solche Klausel in der Widerrufsbelehrung enthalten ist, oder ob zusätzlich noch eine gleichlautende Klausel in den AGB des Verkäufers vorhanden sein muss, hat bereits mehrere Gerichte beschäftigt.

Das OLG Koblenz (Beschluss vom 08.03.2010, Az.: 9 U 1283/09) hat sich nun der Auffassung angeschlossen, dass es einer zusätzlichen Regelung insbesondere in AGB bedarf, weil durch eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung keine vertragliche Vereinbarung zustande kommt.
Quelle: MIR

posted by Stadler at 14:34  

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