Neues Datenschutzrecht zum 01.04.2010
Zum 01.04.2010 treten einige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Telemedicus bietet eine gute und kritische Übersicht zu den Neureglungen.
Neu sind u.a. die Vorschriften von § 28a BDSG (Datenübermittlung an Auskunfteien) und § 28b BDSG (Scoring). Auch die Auskunftsrechte der von einer Verarbeitung personenbezogener Daten Betroffener sind erweitert worden. § 34 Abs. 2 BDSG sieht nunmehr vor, dass im Falle eines sog. Scoring Auskunftsansprüche über die in den letzten sechs Monaten erhobenen Daten bestehen und die verantwortliche Stelle zudem verpflichtet ist, die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte in allgemein verständlicher Form zu erläutern. Auf solche Erläuterungen darf man wirklich gespannt sein.