Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.3.10

Nachbetrachtung: LawCamp

Auf dem Rückweg vom 1. deutschen LawCamp ist es Zeit für eine erste kurze Nachbetrachtung. Die Veranstaltung in den Räumen der Kanzlei Bird & Bird in Frankfurt war sehr spannend und kurzweilig. Wie erwartet, waren eine ganze Menge bekannter und viele neue interessante Kollegen vor Ort.

Eines der Highlights war für mich der Vortrag von Julia Gerhards, die über ihr Promotionsthema „Grundrecht auf Verschlüsselung?“ referiert hat. Gerhards stellte zunächst dar, dass aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein Recht auf Vertraulichkeit, ein Recht auf Anonymität und auf Integrität informationstechnischer Systeme abzuleiten ist und sich daraus auch ein Recht auf Verschlüsselung ergibt. Dieses Recht bewirkt, dass ein Verschlüsselungsverbot oder auch nur die Einschränkung des Verschlüsselungsrechts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Interessant war auch die Position der Musikindustrie zum Thema „Musik im Netz – alles jederzeit und umsonst?“ zu hören, vorgetragen von Dr. Florian Drücke (Bundesverband Musikindustrie). Ich habe dabei gelernt, dass die Industrie den Begriff der „Schrankenschmarotzer“ für diejenigen verwendet, die mit der Privatkopie ein Geschäftsmodell verknüpfen. Durchaus gewagt war seine These, dass § 53 UrhG (Privatkopie) nicht mehr mit Art. 14 GG vereinbar ist. Man hier durchaus auch die gegenteilige Ansicht vertreten, wonach die Sozialbindung des (geistigen) Eigentums eine solche Schranke im Interesse der Allgemeinheit sogar gebietet.

Der Vortrag von Dr. Jan Dirk Roggenkamp zum Thema „Haftung für offene W-Lans“ entwickelte sich zu einer offenen Diskussion in kleiner Runde. Diejenigen, die bei der mündlichen Verhandlung des BGH am 18.03.2010 waren, wollten – im Gegensatz zu anderslautenden Medienberichten – noch keine Prognose wagen, wie die Entscheidung ausfallen würde. Auch der Umstand, dass der BGH den Verkündungstermin erst für den 12. Mai bestimmt hat, deutet darauf hin, dass noch eine genaue abschließende Bewertung aussteht.

Das Barcamp-Modell hat sich auch für juristische Veranstaltungen als zukunftsfähiges Format erwiesen. Ich bin gespannt, ob sich andere Veranstalter darauf ebenfalls einlassen werden.

posted by Stadler at 20:51  

4 Comments

  1. Ich konnte leider nicht dabei sein, weil ich nur auf der Warteliste stand, hätte aber sehr gerne teilgenommen :( Gibt es denn irgendwo Präsentationen oder Skripten zum lawcamp? Besonders hätten mich die Vorträge von Dr. Marc Strittmatter und Christopher De Nicolo zum Cloud Computing interessiert. Schade!

    Comment by Duke — 21.03, 2010 @ 13:31

  2. (Neu) zu verhandeln wäre doch erstmal, ob sog. "geistiges Eigentum" überhaupt Eigentum im Sinne des Art. 14 ist oder sein sollte.

    http://www.jurpc.de/aufsatz/20020225.htm

    Comment by Anonymous — 21.03, 2010 @ 17:54

  3. @Duke: Die Vorträge vom Cloud Computing habe ich nicht gehört. Wenn es Materialien geben sollte, dann vermutlich auf der Site zum LawCamp.

    @Anonym: Das BVerfG betrachet das "geistige Eigentum" in ständiger Rechtsprechung als Eigentum im Sinne von Art. 14 GG und es gibt derzeit keine Anzeichen dafür, dass das Gericht davon abrücken könnte.

    Comment by Pavement — 22.03, 2010 @ 09:59

  4. @ Pavement: Danke, ich werde dort mal schauen. Vielleicht werden die Folien ja ins Netz gestellt. Beim nächsten lawcamp bin ich – nach Ihrer positiven Kritik – auf jeden Fall dabei.

    Comment by Duke — 22.03, 2010 @ 11:12

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