Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.3.10

JMStV: Kommen die Altersstufen doch nicht?

Nach einem neuen Entwurf eines Jugendmedienschutzstaatsvertrags ist geplant, Altersstufen nach dem Vorbild des Jugendschutzgesetzes auch für entwicklungsbeeinträchtigende Internetinhalte einzuführen. Die geplante Neufassung von § 5 Abs. 1 JMStV lautet in der Fassung des Arbeitsentwurfs:

Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:
1. ab 6 Jahren,
2. ab 12 Jahren,
3. ab 16 Jahren,
4. ab 18 Jahren.
Die Altersstufe „ab 0 Jahre“ kommt für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht.

Kritik an dieser geplanten Neuregelungen kommt nun vom medienpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern , Dr. Armin Jäger, der diese Regelung als realitätsfern bezeichnet und eine Nachbesserung verlangt.

posted by Stadler at 13:37  

6 Comments

  1. Was ist denn so schlimm daran, Content-Anbieter zu verpflichten, bspw. Erotik-Inhalte und -Werbung erst ab 22 oder 23h zu schalten? GMX macht das zB seit einiger Zeit so.

    Natürlich verhindert das nicht, dass Jugendliche auf (ausländische) Porno-Seiten gehen können. Aber man muss ihnen diese Inhalte zumindest von deutschen Anbietern auch nicht einfach so überlassen oder aufdrängen.

    Comment by Duke — 10.03, 2010 @ 15:16

  2. @ Duke

    Außnahmsweise hat mal ein CDU Mann in dieser Sache recht. Es ist unfug.. Die frei verfügbare kostenlose Pornografie befindet sich eh auf ausländischen Seiten…
    Das Internet ist kein Fernsehen.. und Jugendschutz kann man hier nur über verantwortungsvolle Eltern durchsetzen

    Es kann doch nicht sein dass man ständig neue Anforderungen als Content Provider auferlegt bekommt, aber im Ausland die Konkurenz machen kann was sie will

    Comment by Anonymous — 10.03, 2010 @ 15:45

  3. @ Anonym:

    Ich glaube kaum, dass ein seriöser deutscher Content-Anbieter ausländische Provider von (noch dazu kostenloser und möglicherweise unter Verletzung des Urheberrechts bereitgestellter) Pornographie als Konkurrenz ansieht.

    Jedenfalls kann mir kein seriöser Anbieter erzählen, er möchte nunmehr auch Pornographie anbieten dürfen, "weil die im Ausland das auch dürfen".

    Comment by Duke — 10.03, 2010 @ 16:28

  4. @ Duke

    Was ist mit Youporn ? Die ganze Sache mit den DNS Sperren bei Arcor hat zuminderst gezeigt dass deutsche Anbieter solche Dienste wohl nicht soo sehr mögen…

    Comment by Anonymous — 10.03, 2010 @ 19:15

  5. Nachtrag:
    Und auch ein Videoverband war bei der Diskussion um die Kiposperren dafür (gemeinsame Erklärung mit Kinderschutzverbänden), dass auch (Schein) Jugendpornos gesperrt werden.. warum bloß ?! Mit dem Vorwand hätte man im Prinzip jede Pornoseite speeren können bei dem der Anbieter kein eindeutigen Altersnachweis der Darsteller hat.. und das dürfte bei so ziemlich allen kostenlosen Ausländische Pornoseiten so sein…

    Die ganze Diskussion um "Sendezeiten" von deutschen Seiten sind wirklungslos… das Internet ist und bleibt das Internet und kein deutsches Kindernet ..

    Comment by Anonymous — 10.03, 2010 @ 19:30

  6. @ Anonymous: Der besagte Videofachverband hat ganz andere Absichten. Er würde am liebsten jegliche Pornographie im Internet sperren, weil das Kostenlosangebot ihnen das Geschäft kaputtmacht.

    Comment by Caroline Kaiser — 5.04, 2011 @ 11:53

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