Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.3.10

EuGH: Deutsche Aufsichtsbehörden für den Datenschutz dürfen nicht staatlicher Aufsicht unterstehen

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die deutschen Aufsichtsbehörden für die Überwachung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich nicht unabhängig genug sind und nicht wie bislang staatlicher Aufsicht unterstellt sein dürfen. Der EuGH folgt hierbei überraschend nicht dem Schlussantrag des Generalanwalts.

Betroffen davon sind nicht die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, die den öffentlichen Bereich überwachen, sondern Behörden wie z.B. das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt ist.

Der Tenor der Entscheidung lautet:

Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.

URTEIL DES GERICHTSHOFS vom 9. März 2010 (Az.: C‑518/07)

posted by Stadler at 11:23  

7 Comments

  1. Raus aus der Gängel-EU – und zwar schnell. Die wollen uns nur unterwerfen, bis mir alles machen was die wollen. Nach dem EU-Ermächtigungsgesetz macht die EU alles was sie will. Und wir müssen die zig tausend Beamten bezahlen, die nichts anderes tun als uns das Geld aus der Tasche zu ziehen.

    Comment by Anonymous — 9.03, 2010 @ 12:28

  2. Der Vorredner kommt anscheinend direkt aus dem Heise-Forum …
    Mir liegt die zugrundeliegende EU-Richtlinie zwar nicht vor, aber meine Empörung über das Urteil hält sich in Grenzen. Die Voraussetzung, in völliger Unabhängigkeit arbeiten zu können, erscheint mir zumindest nicht abwegig.
    Allerdings halte ich sie für die Datenschutzbeauftragten Peter Schaar für notwendiger …

    Comment by Oliver — 9.03, 2010 @ 13:18

  3. Die Ansicht des EuGH ist durchaus nachvollziehbar und gut begründet. Das Urteil könnte dazu beitragen, dass Interessenkonflikte zwischen der Aufsichtsbehörde und nichtöffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, in Zukunft vermieden werden. Der Schutz personenbezogener Daten vor dem Zugriff des Staates hat sich dadurch verstärkt, nicht verringert.

    Ich kann mich der (mir sachfremd erscheinenden) Meinung von Anonym daher nicht anschließen.

    Comment by Duke — 9.03, 2010 @ 13:43

  4. Wäre die DTAG als nicht-öffentliche Stelle, die die VDS umzusetzen hatte, insofern nicht vom BfDI beaufsichtigt worden, der dem Innenministerium direkt untersteht? Wahrhaft bedenklich.

    Comment by Anonymous — 9.03, 2010 @ 17:25

  5. Bin immer wieder erstaut, dass Leute ernsthaft behaupten können, die EU würde die Bürgerrechte stärken. Den ganzen mit Verlaub Bullshit Vorratsdatenspeicherung, ACTA, Cookie-Richtlinie (!), usw. hätten wir ohne die EU gar nicht.

    Ich lehne den EU-Gerichthof generell ab, da er nicht demokratisch legitimiert ist. Nenne mir ein Bürger, der den Gerichtshof wollte?

    http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-03/eu-buergerrechte-vorratsdatenspeicherung?page=1

    Comment by Anonymous — 9.03, 2010 @ 19:02

  6. @ Anonym: Woher wissen Sie, was wir nicht hätten, wenn es die EU nicht gäbe, wo es sie denn nu mal gibt?

    Gibt es das BVerfG oder das Arbeitsgericht um die Ecke, weil es "der" Bürger "wollte" — hat man Sie gefragt? Muss man Sie fragen, wenn ja, warum?

    Ja, der EuGH hat die Bundesrepublik "gegängelt". Womit? Indem er sagt, Unabhängigkeit ja, Kontrolle nein.

    Die Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?mode=dbl&lang=en&lng1=en,de&lng2=bg,cs,da,de,el,en,es,et,fi,fr,hu,it,lt,lv,mt,nl,pl,pt,ro,sk,sl,sv,&val=307229:cs&page=1&hwords=

    Comment by Kartellblog — 9.03, 2010 @ 20:42

  7. […] kritisiert anschließend auch ganz deutlich die Rechtsprechung des EuGH zur Frage der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden als fragwürdig und weist darauf […]

    Pingback by Abschied von den deutschen Grundrechten? | Kreisverband Piratenpartei Gütersloh — 9.01, 2012 @ 14:40

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