BGH zur E-Mail-Beschlagnahme
Der BGH hat die Möglichkeit der Beschlagnahme von E-Mails eingeschränkt und entschieden, dass die Anordnung der Beschlagnahme des gesamten auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mail-Bestandes eines Beschuldigten regelmäßig gegen das Übermaßverbot verstößt.
BGH, Beschl. vom 24. November 2009, Az.: StB 48/09 (a)
Ich bezweifele mal, dass dem Urteil in der Praxis ein hoher Stellenwert zugesprochen wird.
Andere Frage: Ich finde in Ihrem Blog keine Hinweise zum Datenschutz.
Comment by anonym — 31.03, 2010 @ 16:11