BGH verhandelt über die Frage der Haftung für offenes W-Lan
Der Bundesgerichtshof verhandelt am 18.03.2010 (Az.: I ZR 121/08) ein Verfahren, das insbesondere für die Fälle des Filesharing von größter Bedeutung ist. Es geht nämlich um die Frage, ob und inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses dafür haftet, dass sein (offenes) W-Lan von einem Dritten missbräuchlich für Urheberrechtsverletzungen genutzt worden ist. Das OLG Frankfurt hatte in der Berufungsinstanz eine solche Haftung, auch unter dem Aspekt der Störerhaftung, verneint.
Ich denke der BGH wird die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. aufheben und in die Richtung tendieren, dass ein offenes W-LAN eine Gefahrenquelle darstellt und dem Anschlussinhaber zumindest eine Sicherungspflicht obliegt. Wie dieses Ergebnis für den privaten Bereich dann in Einklang zu bringen ist mit gewünschten freien und auch kommerziellen (aber durchaus gewollten und gewünschten) Hot-Spots ist durchaus fraglich.
Comment by RA B.Dimsic, LL.M. — 4.03, 2010 @ 14:39