Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.3.10

BGH: Neues vom Wixxer

Die Entscheidung des BGH „Neues vom Wixxer“ (Urteil vom 21. Januar 2010, Az.: I ZR 176/07) beschäftigt sich mit Fragen des Urhebervertragsrechts im Bereich des Films. Sie ist an sich nicht so interessant, dass ich darüber berichten würde, wäre nicht dieser (amtliche) Leitsatz:

Die mit der Einräumung einer „letzten Option“ begründete Verpflichtung, dem Optionsberechtigten das Recht zur Veröffentlichung der Fortsetzung eines Films zu denselben Bedingungen anzubieten, zu denen der Optionsverpflichtete dieses Recht einem Dritten angeboten hat, kann durch das Angebot zum Abschluss eines Vorvertrages erfüllt werden, der die wesentlichen Bestandteile des beabsichtigten Hauptvertrages enthält.

Hat ihn irgendjemand schon nach dem ersten Lesen verstanden? Manchmal frage ich mich, warum man diese Leitsätze nicht zumindest eine Spur verständlicher formulieren kann. Nichts für ungut, aber der verschachtelte Nominalstil ist hier schon arg auf die Spitze getrieben, lieber erster Senat.

posted by Stadler at 10:00  

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