Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.3.10

Adressen für Werbebrief können Geschäftsgeheimnis sein

MIR berichtet über ein interessantes neues Urteil des OLG Köln vom 05.02.2010 (Az. 6 U 136/09). Danach kann eine mehrere hundert Adressen umfassende Sammlung von Daten von Personen und Einrichtungen, die zumindest einen Werbebrief eines Unternehmens erhalten haben, ein Geschäftsgeheimnis nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG darstellen.

posted by Stadler at 08:00  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.