BGH verhandelt über Urheberrechtsverletzung durch Abstracts
Der Bundesgerichtshof verhandelt am 15.07.10 (Az.: I ZR 13/08 und I ZR 12/08) die Frage von Urheberrechtsverletzungen durch Zusammenfassungen von Zeitungsartikeln („Abstracts“). Das – von mir sehr geschätze – Onlinekulturmagazin Perlentaucher bietet Zusammenfassungen von Feuilletonartikeln verschiedener Zeitungen an. Solche „Abstracts“ lizenziert der Perlentaucher gegen Entgelt auch an Amazon und buecher.de, soweit sie Literaturkritiken zum Gegenstand haben.
Hiergegen klagen die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung, die ihre urheberrechtlichen Nutzungsrechte verletzt sehen. Die Vorinstanzen haben die Klagen der Verlage abgewiesen und die Abstracts als zulässige freie Benutzung der Originalrezensionen (§ 24 UrhG) betrachtet.
Mit Spannung erwartet wird außerdem die Entscheidung des BGH zur Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit der Google-Thumbnails, die nunmehr für den 29.04.10 angekündigt ist.
Eine Vorschau auf die weiteren anstehenden Entscheidungen und Termine des BGH mit Bezug zum Internet- und Medienrecht bietet Telemedicus.
Also Herr Stadler, Sie müssten doch wissen, dass Lizenzieren nicht von Zensur kommt ("…lizensiert der Perlentaucher…") ;-)
Gruß
Comment by Anonymous — 11.02, 2010 @ 10:55
Da muss ich Ihnen zustimmen. Habe hier vermutlich zu viel über Zensursula geschrieben.
Comment by Pavement — 11.02, 2010 @ 11:52