Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.1.10

Warum haften die Verwaltungsräte der Bayern LB nicht?

„Bayern LB machte vermögende Investoren reicher“ titelt die Süddeutsche heute. Mehr als 100 Millionen Euro haben deutsche und österreichische Industrielle am Kauf der Hypo Alpe Adria verdient und dies unmittelbar zu Lasten des Steuerzahlers. Selten war die Bereicherung Einzelner zu Lasten der Allgemeinheit offensichtlicher.

Was die Sache zusätzlich pikant macht, ist der Umstand, dass ein Teil der Probleme der österreichischen Bank bei Abschluss des Kaufvertrags bekannt war und auch dem Verwaltungsrat der Landesbank hätte auffallen müssen, wenn er denn seiner Aufgabe als Kontrollgremium ordnungsgemäß nachgekommen wäre. Was läge also näher, als die einzelnen Verwaltungsräte wegen Pflichtverletzung unmittelbar in Anspruch zu nehmen? Juristisch spricht wenig dagegen, aber politisch umso mehr. Denn der Verwaltungsrat besteht seit jeher zu einem gewissen Teil aus Mitgliedern der bayerischen Staatsregierung und/oder verdienten CSU-Politikern.

Müsste die Rechtsperson Bayern LB nicht gleichwohl frühere Vorstände und Verwaltungsräte in Haftung nehmen, so ähnlich wie Siemens das ja auch praktiziert, weil das zum Wohl des Unternehmens geboten ist? Und selbst dann, wenn die in Anspruch genommenen z.B. Erwin Huber oder Günther Beckstein heißen.

posted by Stadler at 22:57  

Keine Kommentare

  1. In Sachen HSH Nordbank hatte immerhin ein Rechtsanwalt den Mut, von sich aus eine Klage gegen die evtl. Mitschuldigen zu erheben. Gibt es einen solchen Anwalttypus in BY? Zu wünschen wäre es, denn die Staatsanwaltschaft wird von sich aus kaum tätig werden gegen Politiker, schon garnicht gegen jene, die vermutlich noch beste Beziehungen haben zur so genannten dritten Gewalt.

    M.M. in HH

    Comment by Anonymous — 16.01, 2010 @ 01:34

  2. @M.M. aus HH: klageerhebender Rechtsanwalt versus Staatsanwalt: Ich glaube Sie bringen da etwas durcheinander.

    Comment by Anonymous — 16.01, 2010 @ 11:38

  3. Naja zu so etwas wird es nicht kommen – sonst würde mach ja in einem RICHTIGEN Rechtsstaat leben. Politiker und Schwarzgeld, Korruption, Bestechung, usw. gehören halt zusammen. Und alle machen mit, somit wird es nie wirksame politische Kräfte geben, die dies ändern. Das skrupellose Netzwerk wird immer frecher und geht mehr in die Öffentlichkeit, da sie nichts zu befürchten haben von den WEISUNGSGEBUNDENEN Staatsanwälten.

    Korruption abwählen!

    Comment by Anonymous — 16.01, 2010 @ 12:37

  4. An den Thomas:

    Kann es sein, dass du die Süddeutsche und den Spiegel verwechselt hast?

    Comment by Anonymous — 16.01, 2010 @ 12:40

  5. @Anonym: Nein. Gelesen habe ich es zuerst in der SZ (Print). Nachdem ich den Artikel online nicht gefunden habe, habe ich SPON verlinkt.

    Comment by Pavement — 16.01, 2010 @ 14:22

  6. @ Thomas

    Wie sieht es denn mit der strafrechtlichen Relevanz (z.B. Untreue) bei den feinen Herren aus?

    Wären Staatsanwälte unabhängig genug um Anklage zu erheben?

    Matthias aus Berlin

    Comment by Matthias — 17.01, 2010 @ 19:51

  7. Wenn es zu einer Anklage käme, würde evtl. die gängige Praxis, entweder abgehalfterten Politikern, die man aus der aktiven Politik ohne große Gegenwehr entfernen will, oder gar noch aktiven Politikern, denen man ein lukratives, aber möglichst wenig arbeitsintensives Leckerli zuschanzen möchte, endlich aufhören.
    Vielleicht gäbe es nach einer Verurteilung und Zwangsvollstreckung sogar Massen-Kündigungen in Aufsichts- und Verwaltungsräten…

    (Man wird ja wohl noch träumen dürfen)

    Comment by MarcS — 18.01, 2010 @ 09:59

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