Warum haften die Verwaltungsräte der Bayern LB nicht?
“Bayern LB machte vermögende Investoren reicher” titelt die Süddeutsche heute. Mehr als 100 Millionen Euro haben deutsche und österreichische Industrielle am Kauf der Hypo Alpe Adria verdient und dies unmittelbar zu Lasten des Steuerzahlers. Selten war die Bereicherung Einzelner zu Lasten der Allgemeinheit offensichtlicher.
Was die Sache zusätzlich pikant macht, ist der Umstand, dass ein Teil der Probleme der österreichischen Bank bei Abschluss des Kaufvertrags bekannt war und auch dem Verwaltungsrat der Landesbank hätte auffallen müssen, wenn er denn seiner Aufgabe als Kontrollgremium ordnungsgemäß nachgekommen wäre. Was läge also näher, als die einzelnen Verwaltungsräte wegen Pflichtverletzung unmittelbar in Anspruch zu nehmen? Juristisch spricht wenig dagegen, aber politisch umso mehr. Denn der Verwaltungsrat besteht seit jeher zu einem gewissen Teil aus Mitgliedern der bayerischen Staatsregierung und/oder verdienten CSU-Politikern.
Müsste die Rechtsperson Bayern LB nicht gleichwohl frühere Vorstände und Verwaltungsräte in Haftung nehmen, so ähnlich wie Siemens das ja auch praktiziert, weil das zum Wohl des Unternehmens geboten ist? Und selbst dann, wenn die in Anspruch genommenen z.B. Erwin Huber oder Günther Beckstein heißen.

