Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.1.10

Update: Sperrung der Website „dresden-nazifrei.de“

Der Staatsanwaltschaft Dresden ist offenbar bewusst, dass sie keine ausreichenden Befugnisse hatte, um die Sperrung der Website „dresden-nazifrei.de“ anzuordnen, weshalb sie ihre Verfügung in einem Fernsehinterview jetzt als bloße Bitte gegenüber dem LKA darstellt. Diese Aussage der Staatsanwaltschaft kann man angesichts des Umstandes, dass es sich um eine Verfügung handelt, die ausdrücklich und im Wortlaut eine Anordnung gegenüber dem LKA enthält, allenfalls als unfreiwillig komisch betrachten.
(via Beck-Blog)

posted by Stadler at 22:15  

Keine Kommentare

  1. Das ist nicht unfreiwillig komisch, sondern feige und uneinsichtig!

    Comment by Manfred — 26.01, 2010 @ 22:35

  2. Es ist peinlich und entlarvend. Das Problem ist doch das sie vorgehen kann wie sie will. Selbst wenn man Vorsatz "nachweisen"(tm) könnte (also bewusste Einschüchterung), würde nichts geschehen.

    Und das ist das Problem bei jedem Datenbestand.

    Grüße
    ALOA

    Comment by Anonymous — 27.01, 2010 @ 07:50

  3. Sie ist konsequent, wenn man die Weitergabe der LKA als das betrachtet, was sie offenbar war: Eine Kenntnisgabe.

    Mit "Verfügung" wird im öffentlichen Recht unter anderem die behördeninterne Anweisung für den innerbehördlichen Betrieb bezeichnet http://de.wikipedia.org/wiki/Verfügung#Öffentliches Recht – Als hat wohl der zuständige Staatsanwalt sein Büropersonal angewiesen, ein Schriftstück an das LKA weiterzugeben. Da ist nichts skandalöses dabei.

    Es ist unrealistisch anzunehmen, die StA habe nicht gewusst, dass Beamte des LKA keine Hilfspersonen im Sinne der StPO seien.

    Die Verfügung wird man daher wohl kaum als Anweisung interpretieren können. Die StA hat halt beim zuständigen LKA Anzeige erstattet mit dem Ziel, Gefahrenabwehrmaßnahmen einzuleiten. So what?

    Was mit unseren Grundrechten zur Zeit gemacht wird, ist skandalös genug, dieses Blog hat sich zu Recht einen Namen in der öffentlichen Diskussion gemacht. Wenn man aber jede offensichtliche harmlose Mücke zu einem Grundrechtselefanten aufbläst erreicht man aber allenfalls einen ähnlich ermüdenden Alarmismus wie die Sicherheitsbehörden mit ihren ständigen Terroralarmen.

    Das ist kontraproduktiv.

    Comment by Anonymous — 27.01, 2010 @ 09:46

  4. Absicht & Folge der rechtlich wie auch immer gearteten Kommunikation war jedoch Zensur.

    Insofern war die Staatsanwaltschaft erfolgreich. Ob nun Staatsanwaltschaft oder LKA den Rechtsverstoss begingen, ist höchstens eine Frage der rechtlichen Bewertung. Beide Behörden waren jedenfalls bereit, eine Grundgesetzwidrige Zensurmaßnahme einzuleiten / zu unterstützen.

    Comment by Benno — 27.01, 2010 @ 17:26

  5. Ist eine solche Aufforderung, als Bitte formuliert, nicht eine Aufforderung zu rechtswidrigem Handeln?
    Sich auf diese Weise der Verantwortung zu entziehen macht es eigentlich nicht besser oder gar komisch, sondern eher schlimmer.
    Da stellt sich mir die Fraghe: "Wer darf denn noch alles das LKA per Bitte zu repressiven Handlungen anstiften?"

    Comment by Anonymous — 29.01, 2010 @ 09:08

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.