Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.1.10

Stadt Mannheim verlangt Unterlassung des Twitter-Namens „Mannheim“

Dass es zu solchen Streitigkeiten kommen würde, war absehbar. Eine Privatperson hatte sich in der Anfangszeit von Twitter (2007) dort den Nutzernamen „Mannheim“ gesichert. Die Stadt Mannheim hat mehr als zwei Jahr gebraucht um dies zu bemerken und verlangt nun von dem Nutzer Unterlassung und Freigabe. Zu Recht?

Für Domains ist diese Fragestellung längst geklärt. Wer sich den Namen einer Stadt als Domain registriert, verletzt, von einigen Ausnahmefällen abgesehen, die Namensrechte der Kommune und ist zur Unterlassung verpflichtet.

Ob man das bei Twitter auch so sehen kann, halte ich allerdings für zweifelhaft. Denn die Benutzung des Twitter-Namens müsste als namensmäßiger Gebrauch des Städtenamens aufgefasst werden und beim Publikum müsste die Erwartung bestehen, unter dem Twitter-Profil „Mannheim“ tatsächlich auf die Stadt zu treffen. Ob man insoweit die Domainrechtsprechung eins zu eins übertragen kann, ist eine offene und bislang ungeklärte Frage. Ich denke allerdings, dass die Erwartungshaltung der Twitter-Nutzer im Hinblick auf Nutzernamen eine andere ist, als die Erwartungshaltung bezüglich einer Domain. Der Twitter-Nutzer weiß, dass er es bei Twitter häufig nur mit Nicknames zu tun hat, weshalb zumindest meine Erwartung nicht dahin geht, hinter „Mannheim“ auf ein Twitter-Profil der Stadt zu treffen. Wer allerdings die Neigung der Gerichte kennt, vorhandene Rechtsprechung auf nicht ganz passende neue Sachverhalte zu übertragen, muss damit rechnen, dass sich Gerichte finden werden, die hier eine Verletzung der Namensrechte annehmen werden.

posted by Stadler at 09:22  

Keine Kommentare

  1. LoL Und was ist mit "BKA_de" und "Der_Fuehrer"?

    Comment by Anonymous — 22.01, 2010 @ 11:59

  2. Naja, zumindest bei "Der_Fuehrer" wird es, wenn wir es mal nach den geschichtlichen Fakten betrachten,
    wohl niemanden geben, der ebendiese Person dort anzutreffen glaubt.

    Zu anderen Namen, die bei twitter verwendet werden und mit dem "Mannheim-Fall" vergleichbar sind, denke ich, dass man da ebenfalls klagen könnte. Nur wenn das kein Berechtigter macht, weil ihm z.B. twitter am A**** vorbeigeht, dann kann eben der Name weiterhin verwendet werden.

    Comment by Rant — 22.01, 2010 @ 13:20

  3. Ich finde das von der Stadt Mannheim durchaus legitim hier Unterlassung zu fordern, wenn diese selbst gerne "twittern" möchte.

    Was wäre die Alternative ? "Mannheim1", "TheRealMannheim", "Mannheim-DieStadt"..

    :D

    Comment by Anonymous — 22.01, 2010 @ 15:25

  4. "Mannem" sagt der Einheimische. Eltern der Söhne Mannheims – bleibt locker. Oder wollt ihr die auch verklagen…?

    Comment by Anonymous — 22.01, 2010 @ 20:07

  5. Gleich mal Mannheimm auf Twitter anmelden ;-)

    Comment by Anonymous — 23.01, 2010 @ 22:43

  6. "Ich denke allerdings, dass die Erwartungshaltung der Twitter-Nutzer im Hinblick auf Nutzernamen eine andere ist, als die Erwartungshaltung bezüglich einer Domain."

    Was ist aber, wenn die Stadt gedenkt, ihre "news" zukünftig über twitter zu verbreiten, also genau zukünftig diese Erwartungshaltung zu erzeugen?

    Man muss sich wohl nicht auf "Stadt Mannheim" verweisen lassen; der Stadtname sollte wirklich vom Namensrecht gedeckt sein.

    Comment by Anonymous — 24.01, 2010 @ 15:27

  7. Und was ist mit Profilnamen (Nicknames), wie z.B. BMW, Siemens, Deutsche Bank ?

    Comment by Anonymous — 19.03, 2010 @ 10:27

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