LKA Sachsen verlangt Sperrung der Website „dresden-nazifrei.de“
Das LKA Sachsen hat den, nach eigenen Worten, „technischen Provider“ der Domain „dresden-nazifrei.de“ im Auftrag der Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Domain zu sperren. Bei United Domains handelt es sich aber keineswegs um den Host-Provider, sondern um den bei Denic als Tech-C eingetragenen Domain-Dienstleister.
Auf der besagten Website hatte ein Aktionsbündnis bis vor kurzem einen Aufruf zu zivilem Ungehorsam und zur Blockade eines Naziaufmarschs veröffentlicht. Der Aufruf wird u.a. von mehreren Bundestagsabgeordneten und den Musikern Bela B (Ärzte) und Konstantin Wecker unterstützt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht in dem Aufruf eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten und hat eine Verfügung erlassen, die dem LKA aufgibt, die Provider der Internetseite auf die Strafbarkeit des Aufrufs hinzuweisen und die Provider unter Hinweis darauf, dass sie sich wegen Beihilfe strafbar machen können, zur Sperrung bzw. Entfernung aufzufordern.
Bereits die Verfügung der Staatsanwaltschaft ist rechtswidrig. Die Sperrung von Websites oder Domains dient nicht der Ermittlung bereits begangener Straftaten, sondern der Verhinderung von (weiteren) Straftaten und stellt damit eine Maßnahme der Gefahrenabwehr dar und fällt damit gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mit dieser Verfügung also ihre Kompetenzen überschritten.
Im Bereich der Gefahrenabwehr, für die die Polizei- und Sicherheitsbehörden zuständig sind, existiert eine abgestufte Störerverantwortlichkeit. Das heißt, dass der Handlungsstörer (Betreiber der Website) vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, sofern er greifbar ist und seine Inanspruchnahme keine besonderen Schwierigkeiten verursacht. Nachdem aber sowohl die Initiatoren als auch der Domaininhaber bekannt sind, ist eine Inanspruchnahme eines Tech-C gänzlich unverhältnismäßig. Noch vor dem Nichtstörer Tech-C wäre übrigens auch der Hoster als Zustandstörer in Anspruch zu nehmen.
Nichts anderes lässt sich auch aus der Vorschrift des § 10 TMG entnehmen, deren Sinn und Zweck man gerne auf den Kopf stellt, indem man versucht, aus ihr Handlungspflichten von Providern abzuleitet. Vorliegend scheitert eine Anwendung von § 10 TMG bereits daran, dass der Tech-C keine fremden Informationen für einen Nutzer speichert, mithin kein Host-Proivder ist. Die Vorschrift begründet aber auch keine Haftung, sondern kann nur dazu führen, dass eine gesetzliche Haftungsprivilegierung wieder entfällt.
Die Vorstellung, ein Tech-C einer Domain könne sich wegen Beihilfe strafbar machen, wenn er die technische Verwaltung einer Domain inne hat, unter der wiederum eine Website aufgerufen werden kann, die strafbare Inhalte enthält, drängt sich ebenfalls nicht unbedingt auf. Die technische Dienstleistung eines Domain-Service-Anbieters stellt für sich genommen noch keine geeignete Beihilfehandlung dar.
Ob der Aufruf selbst strafbar ist, darf man bezweifeln. Der insoweit einschlägige Straftatbestand ist § 21 Versammlungsgesetz, der es verbietet, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln. Hierzu müssen aber Gewalttätigkeiten vorgenommen, angedroht oder zumindest eine grobe Störungen verursacht werden. In diesem Kontext ist aber stets auf die Grundrechte der Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit besonders zu achten. Zur Gewalt hat das Bündnis aber nicht aufgerufen, sondern explizit die Gewaltfreiheit betont. Die gewaltfreie Störung oder Bloackade einer Versammlung ist aber nicht per se strafbar, wie man seit der Sitzblockaden-Entscheidung des BVerfG weiß.
Update:
Die fundierte rechtliche Einschätzung von Telemedicus sollte man gelesen haben.
Update vom 25.01.10:
Und auch Prof. Henning Ernst Müller, Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht an der Uni Regensburg, hält die Maßnahme von LKA und Staatsanwaltschaft, in einer Anmerkung im Beck-Blog, nicht für rechtmäßig.
In einem kleinen Detail muß ich leider widersprechen: United Domains ist nicht nur der Domain-, sondern auch der Webhoster. Das ergibt sich aus:
~$ host dresden-nazifrei.de
dresden-nazifrei.de A 89.31.143.100
~$ whois 89.31.143.100
[…]
descr: UNITED DOMAINS AG
[…]
Also liegt nicht nur die Domain dort, sondern auch die Website.
Gruß, Frosch
Comment by Sabine Engelhardt — 24.01, 2010 @ 20:52
Danke für den Hinweis. Das war mir entgangen. Das verändert meine rechtliche Einschätzung letztlich hier aber nicht.
Comment by Pavement — 24.01, 2010 @ 21:18
Habe ich da ein Déjà-vu Zensursula?
Interessante Frage, ob die Seite auf der Zensursula-Liste des BKA gelandet wäre … wenn das Gesetzt/die Verträge umgesetzt wären?!
Ich finde es wirklich erschreckend, wie Staatsanwaltschaft, LKA und Polizei die friedlichen Demonstrationen und Proteste unterdrücken wollen … jeder müsste doch hoch erfreut über diesen Protest gegen Rechts sein … zumindestens diejenigen unter uns die nicht mit den Rechten sympathisieren.
Gerade die Regierungsparteien könnten da mal positiv in die Bersche springen … und nicht die Polizei und das LKA auf die mutigen Bürger hetzen, die sich gegen die Nazis stellen wollen.
Unglaublich!
Comment by Christian — 25.01, 2010 @ 03:28
Sympathiere mit der Maßnahme der Staatsanwaltschaft. Das Blockieren von Demonstrationen ist per se undemokratisch.
Ich frage mich auch, ob nicht die StA Verfügung nicht gerade erlassen hat WEIL sie nicht zuständig ist, und die Sache einfach dem für Gefahrenabwehr wohl(?) zuständigen LKA zur Kenntnis gebracht wurde.
Jedenfalls klingen Postings a la "Christian" ähnlich wie Verlautbarungen von Diktaturen: die gewünschte destruktive Demonstrationsverhinderungsaktion wird zu einer einer "friedlichen Demonstration", über die jeder "mutige Bürger" "hoch erfreut" sein sollte – sonst gibts Saures! Jeder andersdenkende oder auch nur neutrale Beamte muss nämlich zwangsläufig "mit den Rechten sympatisieren", weil, er hat die Blockadeaktion nicht unterstützt… – wer nicht für mich ist, ist halt gegen mich.
Comment by Anonymous — 25.01, 2010 @ 06:52
@Anonym: Für rechtswidriges Behördenhandeln kann ich selten Sympathie aufbringen.
Wenn wir von Demokratie und Rechtsstaat sprechen, dann muss die erste Prämisse lauten, dass sich Behörden strikt gesetzeskonform zu verhalten haben.
Comment by Pavement — 25.01, 2010 @ 07:49
Ob ide Sperrung nun rechtens oder rechtswidrig ist, sei mal dahingestellt. Die Frage ist doch, was die Staatsanwaltschaft damit bewirkt hat, meines Erachtens genau das Gegenteil von dem, was sie eigentlich wollte. Das Anliegen der Website bekommt jetzt eine breite Öffentlichkeit und so werden sich sicherlich mehr Menschen an der Gegendemo beteiligen. Das ist natürlich auch gut so, damit derartige Zensur-Ansätze im Keim erstickt werden.
MfG
Comment by Oli — 25.01, 2010 @ 07:56
Eine abgestufte Störerverantwortlichkeit – so wurde es mir beigebracht – gibt es nicht (mehr) …
Sonst gut :)
Comment by Anonymous — 25.01, 2010 @ 09:22
@Anonym: Also die Unterscheidung zwischen Verhaltens-, Zustands- und Nicht-Störer findet sich in den Polizei- und Sichehreitsgesetzen nach wie vor (siehe z.B. Art. 7 ff. BayPAG). Die Störerauswahl stellt auch nach wie vor eine Ermessensentscheidung dar, die u.a. das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten hat. Und hieraus folgt, dass grundsätzlich vorrangig der sachnähere Störer in Anspruch zu nehmen ist. Wer sagt denn, dass das mittlerweile anders wäre?
Comment by Pavement — 25.01, 2010 @ 09:54
Ob die Behorden jemala vom Streisand Effekt gehört haben? Anbei, JETZT fahre ich zum Termin nach DD; davor wußte ich nix davon. DANKE liebes LKA, danke.
Comment by Lord — 25.01, 2010 @ 10:19
Also eine Unterscheidung habe ich nie angezweifelt. Ich habe nur gelernt, dass Handlungs- vor Zustandsstörer nicht (mehr) gilt.
Das sagt Prof. Dr. Mann (Lehrstuhl für Verwaltungsrecht) aus Göttingen und steht sinngemäß auch in Pieroth/Schlink/Kniesel Polizei- und Ordnungsrecht 5. Auflage 2008 § 10 Rn 92 (Effektivität, Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit als ausschließliche Kriterien, die sich "manchmal genau" mit Handlungs- vor Zustandsstörer decken.)
So gesehen war meine Formulierung leider etwas ungenau :/
Comment by Anonymous — 25.01, 2010 @ 11:19
Also ich würde sagen, dass primär gar kein Hoster zuständig ist, sondern natürlich der inhaltlich verantwortliche laut Impressum. Wozu gibts denn sonst ein Impressum? Als Zierleiste? D.h. selbst der Admin-C ist nur die zweite Instanz als Eigentümer der Domain, sofern er nicht der Verantwortliche für den Inhalt ist.
Comment by Anonymous — 25.01, 2010 @ 12:06
Ich glaube das sich die Staatsanwaltschaft sehr wohl über den Streisandefekt bewusst ist. Darum hat sie die vermutlich auch die Sperre veranlasst. Sie musste handeln und hat vermutlich sogar darauf gehofft das es in der Öffentlichkeit zu einer Diskussion kommt. Somit kann Ihr keine Untätigkeit von seiten der Rechten vorgeworfen werden und es wurde ein großen Medienecho erzeugt, größer als die Veranstalteter es selber gekonnt hätten.
Win-Win Situation :-)
Comment by Anonymous — 25.01, 2010 @ 12:48
Vote for: Internetkunde für Behördler als Pflichtfortbildung…
Comment by boRp — 25.01, 2010 @ 12:58
Was lernt der angehende Jurist in seiner Ausbildung als ersten Prüfungspunkt: "Bin ich überhaupt zuständig?"
Dies geschieht nicht, weil Juristen zu "faulen Säcken" erzogen werden sollen, sondern hat seinen tieferen Grund darin, dass der Amtsträger, dass die "Gewalt die vom Volke ausgeht" auch auf ihn und nicht auf einen anderen Amtsträger delegiert worden ist. Das Gewaltmonopol des Staates darf nämlich nur vom hierzu berufenen Amtsträger ausgeübt werden, andernfalls ist die Ausübung rechtswidrig, ja u.U. sogar strafbar.
Auch wenn man die Verfügung nur als Rat auffassen will, muss man feststellen, dass die Erteilung von Rechtsrat im Einzelfall weder Aufgabe der Staatsanwaltschaft noch der Polizei ist. Hierfür sind andere Organe der Rechtspflege berufen (§ 3 I BRAO).
Comment by Michael Stehmann — 25.01, 2010 @ 15:24
Ups:
Da fehlt ein "… nachweisen muss …"
Comment by Michael Stehmann — 25.01, 2010 @ 15:27
Die Polizei sollte lieber die Nazis belangen, die nmit Heil … -Rufen durch die Gegend schwärmen.
Comment by Anonymous — 25.01, 2010 @ 19:23
In diesem Zusammenhang ist vielleicht die Entscheidung dss BVerfG vom 9.7.2008 – 1 BvR 519/08 – lesenwert. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (StA Dresden) angeordnete Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer (rechten) Jugendzeitschrift.
Comment by Anonymous — 25.01, 2010 @ 20:00
Ich finde es bezeichnent, das die Staatsanwalschaft ihre Kompetenzen überschreitet oder vielleicht nicht einmal kennt? Doch sie findet sich in guter Gesselschaft, da es auf Seiten der Politik ja ähnlich unwissend oder unfähig zugeht.
Zum Thema Demokratie noch einaml an alle die hier lesen und schreiben. Ich fand es schon vor 325 Jahren zum kotzen wenn Jusos & SPd meinten sie können bei Wahlkampveranstaltungen von Kohl stören. Das hatte einen Scheißdreck mit Demokratie zu tun, das war schon fast wie bei Stalin, zumindest die anfänge oder man könnte sogar sagen wie bei Hitler, so fing es an. Und wieder beginnen wir, Demokratie zu blockieren, lasst die Spinner doch in Ruhe, stellt euch still hin und seid gegen sie, dann haben sie auch keine große Bühne mehr. Denkt mal nach. Und an diesen scheiß korrupten Staat, der dem kleinen Mann das letzte abverlangt, damit die ihre Fetten Ärsche in teure Autos quetschen und in der Welt rumeiern, sollten sich einmal alle wenden und das Mafiapack aus ihren Ämtern jagen, so wie es die Ossis 1989 mit ihrer SED taten. Also mal voran ihr Schafe, die all dem Zustimmen, sofern es nur von Oben verordnet wird.
Comment by Anonymous — 5.02, 2010 @ 00:20
Ich finde es bezeichnent, das die Staatsanwalschaft ihre Kompetenzen überschreitet oder vielleicht nicht einmal kennt? Doch sie findet sich in guter Gesellschaft, da es auf Seiten der Politik ja ähnlich unwissend oder unfähig zugeht.
Zum Thema Demokratie noch einmal an alle die hier lesen und schreiben. Ich fand es schon vor 25 Jahren zum kotzen wenn Jusos & SPD meinten, sie könnten bei Wahlkampfveranstaltungen von Kohl stören. Das hatte einen Scheißdreck mit Demokratie zu tun, das war schon fast wie bei Stalin, zumindest wie die anfänge oder man könnte sogar sagen, wie bei Hitler, seine Hilfstruppen störten ebenso andere bei ihren Auftritten, bevor sie in die KZ´s verladen wurden. Da haben die Jusos und das andere Gesindel gut von den Nazis gelernt. Das sollte uns schon zu denken geben.
Und wieder beginnen wir, Demokratie zu blockieren, lasst die Spinner doch in Ruhe, stellt euch still hin und seid gegen sie, dann haben die auch keine große Bühne mehr. Denkt mal nach. Und an diesen scheiß koruppten Staat, der dem kleinen Mann das letzte abverlangt, damit die ihre fetten Ärsche in teure Autos quetschen und in der Welt rumeiern, sollten sich einmal alle wenden und das Mafiapack aus ihren Ämtern jagen, so wie es die Ossis 1989 mit ihrer SED taten. Also mal voran ihr Schafe, die all dem Zustimmen, sofern es nur von Oben verordnet wird.
Comment by Anonymous — 5.02, 2010 @ 00:30
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