LAG München: Fristlose Kündigung eines Systemadministrators
Die Onlinezeitschrift „Medien Internet und Recht“, berichtet über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München(Urteil vom 08.07.2009, Az. 11 Sa 54/09), in dem über die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung eines Systemadministrators zu entscheiden war. Das Arbeitsgericht München hatte die fristlose Kündigung als rechtmäßig angesehen, weil der Systemadministrator unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf die E-Mails eines Geschäftsführers Zugriff genommen hatte und damit nach Ansicht des Gerichts in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat. Das LAG hat das Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt.