Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.1.10

Keine Haftung des Portalbetreibers für kritische Nutzeräußerungen

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 13.01.2010 (Az.: 3 O 3692/09) eine Haftung des Betreibers eines Verbraucherportals für kritische Nutzeräußerungen über die Leistungen eines Unternehmens, verneint. Geklagt hatte ein Online-Single-Portal (Partnervermittlungsinstitut), das sich durch eine negative Bewertung seiner Leistungen gestört fühlte. Das Single-Portal hat vom Betreiber des Verbraucherportals ohne Erfolg die Unterlassung der Veröffentlichung des kritischen Nutzerbeitrags gefordert. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

posted by Stadler at 16:52  

Keine Kommentare

  1. Endlich ein gutes Urteil. Unternehmen sollten mit sachlicher Kritik auch vernünftig umgehen können. Dies sollte man auch als Chance begreifen, die Kunden noch besser an sich zu binden, indem man Bedenken ernst nimmt.
    Aber den Umgang mit Kritik hat leider fast niemand gelernt und aus solchem Unverständnis erwächst dann das Gefühl, dass man persönlich angegriffen wurde.

    Comment by Anonymous — 23.01, 2010 @ 16:50

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