Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.1.10

Die Zeiten ändern sich

Ein Kollege der die gegnerische Klagepartei vertritt und einen Hang zu blumigen Formulierungen hat, schreibt in einem Schriftsatz an das Landgericht folgendes:

“Tempora mutant et nos cum illis (die Zeiten ändern sich und wir uns mit ihnen). Dass diese antike Weisheit auch in unseren heutigen Tagen noch Gültigkeit hat, wird die Beklagte leidvoll zur Kenntnis nehmen müssen”

Gestern hat das Landgericht die Klage des poetischen Kollegen abgewiesen, weshalb meiner Mandantin die leidvolle Erfahrung erspart geblieben ist. Aber eine Frage stelle ich mir weiterhin. Kann man lateinische Weisheiten als antik bezeichnen?

posted by Stadler at 12:12  

Keine Kommentare »

  1. Wenn's wie hier Sätze mit sehrrrrrrrrrr zweifelhafter Grammatik sind: m.E.: nein.
    [:-)]

    Kommentar by hck — 14.01, 2010 @ 12:26

  2. Gute Frage aber ja kann man wohl, Grüße RA Sauter

    Kommentar by Anonymous — 14.01, 2010 @ 12:33

  3. Das Zitat ist – wörtlich – keine "antike Weisheit", höchstens dem Sinn nach.

    Und die gängige bzw. kanonische Formulierung lautet zudem "Tempora mutantur et nos mutamur IN illis", vgl. William Harrison's Description of England, 1577 und andere

    Vielleicht hatte man ja auch darum in der Sache keine Erfolg.

    Kommentar by Joachim Losehand — 14.01, 2010 @ 12:59

  4. Es muß "Tempora mutantur, nos et mutamur in illis" heißen, sonst stimmt das Versmaß nicht. Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Tempora_mutantur

    Kommentar by Jens — 14.01, 2010 @ 14:01

  5. @ Jens: korrekt, das "Sich Ändern" wird im Lateinischen durch die Passivform ausgedrückt, da es keine eigene Form dafür gibt.

    Kommentar by Anonymous — 15.01, 2010 @ 08:29

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