BAG: Internet für den Betriebsrat
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen.
Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 20. Januar 2010 (Az.: 7 ABR 79/08) entschieden.
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