VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzten internetfähigen PC
Die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundunksender (hier: NDR) stellen keinen Rundfunk im gebührenrechtlichen Sinne dar, sagt das Verwaltungsgericht Braunschweig (Urteil vom 20.11.2009, Az.: 4 A 188/09). Demzufolge sind nach der Entscheidung PC’s nur dann Rundfunkempfangsgeräte, wenn sie mittels zusätzlicher Geräte (Radio- oder TV – Karte, USB – Stick) auf herkömmlicher Art und Weise Rundfunk empfangen können. Das Gericht betont zudem, dass eine Nutzung eines Computers zum Rundfunkempfang im gewerblichen Bereich auch eher unüblich ist.
(via RA Dosch)

