Datenschutzrechtlich bedenklich: Google personalisiert Suchergebnisse
Google personalisiert seit heute die Suchergebnisse und zeichnet dazu das Nutzerverhalten auf und speichert es. Google unterscheidet dabei zwischen aktiviertem und deaktiviertem Google-Konto.
Eine Zustimmung des Nutzers holt Google hierfür nicht ein, vielmehr besteht lediglich die Möglichkeit des Opt-Out. Die offizielle Mitteilung von Google klingt wie meistens beschönigend unspektakulär.
Man muss kein Prophet sein um sagen zu können, dass das speziell in Deutschland zu datenschutzrechtlichen Diskussionen führen wird.
Update:
Der Ausgewogenheit halber möchte ich darauf hinweisen, dass es auch unter denjenigen, die wirklich etwas davon verstehen, zahlreiche Google-Fans gibt, die zu Recht auf die Vorzüge solcher Featurers hinweisen. Der von mir sehr geschätzte Stefan Münz, der diesem Thema einen ausführlichen Blogeintrag gewidmet hat, gehört zu diesen Menschen.
Und das aktuell zu beobachtende Google-Bashing ist sicherlich ein Stück weit unfair, weil Google auch nichts anderes macht, als sagen wir mal Amazon. Andererseits sollte man es m.E. dem Nutzer überlassen, welche Features er nutzen und aktivieren will. Und das erfordert ein Opt-In-Konzept.

