Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.11.09

Three Strikes Out und der sog. „Zusatz 138“

In Brüssel tobt derzeit ein Streit um den Zusatz 138 zum sog. Telekom Paket.

Dieser Zusatz 138 soll die Möglichkeiten der EU-Mitgliedsstaaten einschränken, Mechanismen wie ein Three Strikes Out Verfahren einzuführen.

Die zunächst dem Europaparlament vorliegende Entwurfsfassung, machte eine Sperrung eines Internetzugangs davon abhängig, dass diese Maßnahme durch einen Richter angeordnet werden muss. Diese Einschränkung enthält die letzte Fassung, die dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt worden ist, nicht mehr, was Bürgerrechtsorganisationen heftig kritisieren.

Ob eine Maßnahme wie ein Three Strikes Out durch einen Richter angeordnet wird oder durch einen Verwaltungsakt einer Behörde, der nachträglich durch ein Gericht überprüft werden kann, ist nicht der wirklich entscheidende Punkt. Der Richter wird nämlich in fast allen Fällen ebenso anordnen, wie ein Beamter. Der Richtervorbehalt wird gemeinhin überschätzt und stellt allenfalls eine geringfügige Verbesserung innerhalb eines Konzepts dar, das schon im Ansatz verfehlt ist.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob vorab ein Richter darüber zu entscheiden hat, ob einem Bürger sein Internetzugang gesperrt wird, sondern vielmehr, ob es mit unserer Vorstellung von Meinungs- und Informationsfreiheit überhaupt vereinbar ist, dass einem Bürger sein Internetanschluss gekappt wird, weil er diesen Zugang vorher dazu genutzt hat, urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunter zu laden.

posted by Stadler at 11:00  

Keine Kommentare

  1. Und wer in einer Zeitung das Urheberrecht verletzt, bekommt die Druckerpresse blockiert und versiegelt.

    Comment by Anonymous — 4.11, 2009 @ 22:25

  2. Und wer dreimal schwarz Fernsieht?

    und wer ein Buch stiehlt bekommt, bekommt Büchereiverbot?

    Ich will nicht glauben, dass so etwas grundgesetzkonform ist.

    Comment by robjoker — 10.11, 2009 @ 14:28

  3. Das ist vielleicht eine sehr naive Frage, aber kann man nicht einfach den Anbieter wechseln? Dann wäre das ja eine ganz gute Option, um die Mindestvertragslaufzeit von (fast überall) 24 Monaten zu umgehen ;-)

    Comment by theX — 10.11, 2009 @ 18:24

  4. @theX: Nun, in Frankreich gibt es zum Beispiel schwarze Listen, auf denen man dann landet. Sie sollen gewährleisten, dass man ein Jahr lang eingeschränktes oder gar kein Internet hat.

    Comment by Anonymous — 11.11, 2009 @ 06:34

  5. Dass ist eine neue Form den Bürger Europaweit zu kontrollieren.
    Bald gibt es das weltweit und schon kann man ruckzuck, auch ohne ein Vergehen (oder man übt sich in Staatskritik) Inet-Verbot bekommen.

    Wir lachen über China und deren Zensur? Die werden bald über uns lachen.

    Comment by Anonymous — 23.12, 2009 @ 18:45

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