Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.11.09

„Hello Pussy“ nicht als Marke schutzfähig

Der angemeldeten Marke „Hello Pussy“ steht nach Ansicht des Bundespatentgerichts (25 W (pat) 66/07) hinsichtlich der Waren

„Seifen; Parfümeriewaren; ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Pflaster, Verbandmaterial; Desinfektionsmittel, Hygienische Gummiwaren, Kondome, mechanische Kontrazeptiva, sexuelle Reaktion fördernde Artikel zur unmittelbaren Anwendung am Körper (soweit in Klasse 10 enthalten), insbesondere Massagegeräte, Vibratoren, Liebeskugeln, Penisringe, funktionsgerechte Nachbildungen von menschlichen Körperteilen“

das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen und kann deshalb nicht eingetragen werden.

Das Gericht führt zur Begründung u.a. aus:

Das Wort „Pussy“ hat mehrere Bedeutungen. So ist es eine Bezeichnung der Vagina, einer intimen Freundin oder ein Katzenname (Küpper, Wörterbuch der Umgangssprache, Stuttgart, München, Düsseldorf, Leipzig 1997, S. 638 Stichwörter Pussy und Pussi). Im englischsprachigen Slang bedeutet „pussy“ darüber hinaus u. a. auch „women in general, with an implication of their being sexually available“ (vgl. Cassell’s Dictionary of Slang, 200, S. 961). Wie der Ausdruck verstanden wird hängt dabei von den jeweiligen Umständen ab. Bei Waren, die im Intimbereich Verwendung finden oder in besonderem Maße dazu dienen können, das Intimleben zu beeinflussen, wird die Bezeichnung „Hello Pussy“, selbst wenn sie nicht als vulgäre Anrede, sondern mehr neutral im Sinne von „intime Freundin“ verstanden würde, als bloße Werbeanpreisung dahingehend verstanden, dass die Waren für den Intimbereich bestimmt sind bzw. darauf einwirken sollen.

Ganz schön auf der Höhe der Zeit die Bundesrichter. ;-)
(via RA Dennis Breuer)

posted by Stadler at 13:43  

Keine Kommentare

  1. Mit was für einen sch.."piep".. sich manche Gerichte beschäftige müssen… hoffe mal nicht dass die Kosten hierfür der Steuerzahler übernehmen muss…

    Comment by Anonymous — 15.11, 2009 @ 18:29

  2. Schön dass die sich auf den neusten Stand gebracht haben, bevor sie wieder von allen Seiten ausgelacht werden…

    Comment by Anonymous — 16.11, 2009 @ 11:06

  3. …ja, dabei war dem BGH die Verwunderung über zeitgemäßes Brauchtum im urteil über den "Rempeltanz" deutlich anzumerken… Bundesrichter werden eben auch immer jünger!

    Comment by Anonymous — 17.11, 2009 @ 17:08

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