Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.11.09

Filesharing-Abmahner im Zwielicht: DigiProtect und Kornmeier

Dass sich die Abmahnung im Bereich des Filesharing mittlerweile tatsächlich zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt hat, wird zunehmend deutlicher.

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH hat heute mit einer Pressemitteilung darauf reagiert, dass seit einigen Tagen ein Schreiben von Rechtsanwalt Udo Kornmeier im Netz kursiert, das belegt, dass DigiProtect keine Anwaltsgebühren an die Kanzlei bezahlt, von den Kosten der Rechtsverfolgung freigestellt wird und die Kanzlei Kornmeier dafür einen prozentualen Anteil der erzielten Einnahmen erhält. In dieser Pressemitteilung bestreitet DigiProtect die Echtheit des Faxes von Rechtsanwalt Kornmeier erst gar nicht („ein […] Fax […], das dem Anschein nach von der von uns mandatierten Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner stammt„). Auch inhaltlich wird nicht in Abrede gestellt, dass das Geschäftsmodell so ausgestaltet ist, wie Kornmeier es in seinem Fax skizziert. Man verteidigt sich stattdessen mit Allgemeinplätzen.

Meine rechtlichen Schlussfolgerungen – und auch die anderer Kollegen – werden durch die Ausführungen von DigiProtect jedenfalls nicht entkräftet.

Die Kanzlei Kornmeier macht unterdessen noch mit Schreiben vom 18.11.2009 – das mir vorliegt – Anwaltskosten nach dem RVG aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- geltend. Die Rechtsanwälte werden sich jetzt mit den neuen Argumenten auseinandersetzen müssen, dass ihr Abmahnungen bereits deshalb rechtsmissbräuchlich sind, weil sie den Auftraggeber (DigiProtect) von jeglichem Kostenrisiko freistellen und zudem vom Verletzer die Erstattung von Aufwendungen (Anwaltskosten) verlangen, die dem Auftraggeber gar nicht entstanden sind.

posted by Stadler at 16:10  

Keine Kommentare

  1. Wenn es nicht bestritten wird, frage ich mich, warum noch kein Anwalt eine Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft gestellt hat? ;)

    Comment by Anonymous — 19.11, 2009 @ 16:46

  2. Die Presserklärung bestätigt im Grunde nur die Vermutungen hinsichtlich der Anwaltskosten und macht es nur schlimmer. Wie kann man sowas freiwillig veröffentlichen?

    Comment by Anonymous — 19.11, 2009 @ 19:27

  3. Falls Ähnliches für Waldorf rauskommt, bitte Bescheid sagen.

    Comment by JensMueller — 19.11, 2009 @ 20:32

  4. Die Pressemitteilung hat mich auch etwas erstaunt ehrlich gesagt.

    Comment by Pavement — 19.11, 2009 @ 21:32

  5. Du kannst dir garnicht vorstellen wie ich mich gerade über die Informationen und deinen Artikel freue! Ich bin eigentlich eher zufällig auf deiner Seite gelandet obwohl ich mich gerade mit dem Schreiben beschäftige, das mir Herr Kornmeier geschickt hat. Die Frist die 450 Euro zu zahlen läuft bei mir morgen am 23.11.09 ab und ich bin grad dabei die Unterlassungserklärung zu bearbeiten und das Schreiben nochmal durchzugehen. Aber diese Informationen rücke die Sache nochmal in ein ganz anderes Licht. Dann werde ich jetzt einen Brief aufsetzen und die 450 Euro erstmal nicht zahlen. Ich bin sowas von froh diese Seite gefunden zu haben.
    1000x Danke!!!

    Comment by Anonymous — 22.11, 2009 @ 19:23

  6. Lieber "Anonym",
    ich hoffe, Dein Schreiben besteht aus nur einem Satz:
    ""Weil das Ansinnen in Ihrer Abmahnung einen illegalen Akt darstellt, besteht für mich keinerlei Zahlungsverpflchtung.""
    Jedes Wort mehr kann schon falsch sein.

    Comment by Anonymous — 25.11, 2009 @ 01:30

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