Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.11.09

DENIC und die Domain de.de

Vor einigen Wochen habe ich darüber berichtet, dass sich DENIC selbst als Inhaber der Domain „de.de“ registriert hat und zwar kurz bevor die eigentliche Registrierung für die neuen Domains begonnen hatte.

Obwohl sich DENIC satzungsgemäß nicht am Domainhandel beteiligen darf und dies auch nicht mit ihrer Rolle als Registrierungsstelle vereinbar wäre, hat die Domain „de.de“ jetzt den Inhaber gewechselt. Eingetragen ist nun die österreichische Space Monkey GmbH und deren Admin-C ist ein alter Bekannter, nämlich Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der frühere Partner des Freiherrn von Gravenreuth. Über die Hintergründe darf spekuliert werden, zumal man nicht vergessen sollte, dass DENIC eine marktbeherrschende Stellung inne hat.

posted by Stadler at 21:10  

Keine Kommentare

  1. Hmmm,
    bist du der einzige, dem das aufgefallen ist?

    Scheint mir jedenfalls nach der Schilderung nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen zu sein.
    Komisch nur, dass sich da keiner beschwert. Vor Gericht hätten die wohl Probleme ihr Vorgehen zu begründen/rechtfertigen.

    Aber vllt. sind die Leute auch einfach der Meinung, dass die Domain gar nicht so viel wert sei, dass es sich lohnen würde vor deswegen vor Gericht zu ziehen???

    Comment by Anonymous — 21.11, 2009 @ 06:07

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