Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.9.09

Unerträglicher juristischer Unfug bei SpiegelOnline

SpiegelOnline schreibt in seinem Artikel über die Planspiele der CDU, dem Verfassungsschutz polizeiliche Aufgaben zu übertragen u.a. folgendes:

Die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten sind in Deutschland aber seit Gründung der Verfassungsschutzbehörden 1950 fein säuberlich getrennt: Die Polizei ist für das Vernehmen und Festnehmen zuständig, der Verfassungsschutz für die präventive Gefahrenabwehr.

Das ist mit Verlaub ganz grober Unfug. Sowohl die Strafverfolgung als auch die Gefahrenabwehr sind Aufgaben der Polizeibehörden. Das Recht der Gefahrenabwehr heißt nicht umsonst Polizeirecht. Der Verfassungsschutz hat demgegenüber die Aufgaben eines Inlandsgeheimdienstes. Es hätte sich im Netz sehr leicht recherchieren lassen, wie das BVerfSchG dessen Aufgaben genau definiert. Die Trennlinie verläuft also ganz woanders als die ahnungslosen Spiegelautoren meinen.

Qualitätsjournalismus á la Spiegel.

posted by Stadler at 18:30  

Keine Kommentare

  1. Naja, die gleichen Leute schreiben ja auch immer über "genehmigte" oder "nicht genehmigte" Demonstrationen.

    Comment by Anonymous — 25.09, 2009 @ 18:44

  2. Das mag ja stimmen, ist aber bald so interessant wie eine Schramme an einem PKW, der verschrottet wurde. Fürchte ich.

    Comment by doppelfish — 25.09, 2009 @ 19:12

  3. Uuups, haben die Herren vom Spiegel etwa irgendwo abgeschrieben, ohne zu kontrollieren?

    Comment by Kudo — 26.09, 2009 @ 10:24

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