EuGH zu nationalen Verboten von Glückspielen und Internetwetten
EuGH: Nationale Glückspielmonopole verstoßen nicht ohne weiteres gegen Europarecht, sondern können gerechtfertigt sein, wenn sie z.B. der Bekämpfung von Betrug oder anderer Straftaten dienen (Urteil des EuGH vom 08.09.09, C-42/07).
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