Bußgeld wegen Verstoß gegen Impressumspflicht
Der Verstoß gegen die “Impressumspflichten” des § 5 Telemediengesetz oder § 55 RStV stellt eine Ordungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld belegt ist.
Telemedicus berichtet darüber, dass die für Bayern zuständige Behörde, die Regierung von Mittelfranken, Verstöße tatsächlich auch verfolgt und im letzten Jahr einer zweistelligen Anzahl von Verstößen nachgegangen sei.


Kann es sein, dass der Link im Feed nicht auf den jeweiligen Artikel, sondern auf den Feed des Artikels verlinkt?
Vielleicht lässt sich das ja ändern?
Kommentar by Anonymous — 8.09, 2009 @ 11:23