4.8.09

Gläubiger und Schuldner verwechselt

Vor ein paar Wochen habe ich einen Ordnungsmittelbeschluss erwirkt, durch den einem renitenten Schuldner ein Ordnungsgeld von satten EUR 25.000,- auferlegt worden ist. Gestern ruft der Mandant an, er habe jetzt von der Landesjustizkasse anstelle des Gegners eine Aufforderung zur Zahlung des Ordnungsgeldes inklusive Vollstreckungsandrohung bekommen.

Hat da doch glatt ein Rechtspfleger beim Landgericht Probleme mit der Differenzierung von Schuldner und Gläubiger. So schnell kann es gehen bei unserer Justiz.

4 Kommentare:

Anonymous Anonym meinte...

Wieso ? Beim Gläubiger ist doch gewiss mehr zu holen ;-)

4. August 2009 11:13  
Anonymous Anonym meinte...

Hurra, ein neues Mandat!

4. August 2009 12:18  
Anonymous Anonym meinte...

Mir kam mal ein Richter ironisch von der Seite, in der Klageerwiderung seien Beklagte und Kläger durcheinandergeraten.

Hab dann sofort entsetzt nachgeschaut, aber nichts gefunden. War wohl ein anderes Verfahren.

Ein anderer Richter vom selben Gericht hatte aber in einem anderen Verfahren bei Absetzen des Urteils die selben Probleme. In den Entscheidungsgründen wird das munter durcheinandergeworfen. Die Entscheidung des Gerichts muss durch Auslegung ermittelt werden ;-)

Mir wurde aber von einem Rpfl auch schon mein eigener Kostenfestsetzungsbeschluss zur Stellungnahme zugestellt.

Scheint also ein durchgängiges Problem im Justizbetrieb zu sein.

4. August 2009 12:32  
Anonymous Caroline meinte...

Wer je daran gezweifelt hat, dass Juristen allesamt kleinkarierte Korinthenkacker sind (oder im Laufe ihres Studiums irgendwann werden), muss sich nur mal typische Jurablogs ansehen - die bestehen zum überwiegenden Teil daraus, sich gegenseitig banale Alltagsfehler um die Ohren zu hauen.

4. August 2009 14:10  

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