Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.8.09

Gläubiger und Schuldner verwechselt

Vor ein paar Wochen habe ich einen Ordnungsmittelbeschluss erwirkt, durch den einem renitenten Schuldner ein Ordnungsgeld von satten EUR 25.000,- auferlegt worden ist. Gestern ruft der Mandant an, er habe jetzt von der Landesjustizkasse anstelle des Gegners eine Aufforderung zur Zahlung des Ordnungsgeldes inklusive Vollstreckungsandrohung bekommen.

Hat da doch glatt ein Rechtspfleger beim Landgericht Probleme mit der Differenzierung von Schuldner und Gläubiger. So schnell kann es gehen bei unserer Justiz.

posted by Stadler at 08:00  

4 Kommentare »

  1. Wieso ? Beim Gläubiger ist doch gewiss mehr zu holen ;-)

    Kommentar by Anonymous — 4.08, 2009 @ 11:13

  2. Hurra, ein neues Mandat!

    Kommentar by Anonymous — 4.08, 2009 @ 12:18

  3. Mir kam mal ein Richter ironisch von der Seite, in der Klageerwiderung seien Beklagte und Kläger durcheinandergeraten.

    Hab dann sofort entsetzt nachgeschaut, aber nichts gefunden. War wohl ein anderes Verfahren.

    Ein anderer Richter vom selben Gericht hatte aber in einem anderen Verfahren bei Absetzen des Urteils die selben Probleme. In den Entscheidungsgründen wird das munter durcheinandergeworfen. Die Entscheidung des Gerichts muss durch Auslegung ermittelt werden ;-)

    Mir wurde aber von einem Rpfl auch schon mein eigener Kostenfestsetzungsbeschluss zur Stellungnahme zugestellt.

    Scheint also ein durchgängiges Problem im Justizbetrieb zu sein.

    Kommentar by Anonymous — 4.08, 2009 @ 12:32

  4. Wer je daran gezweifelt hat, dass Juristen allesamt kleinkarierte Korinthenkacker sind (oder im Laufe ihres Studiums irgendwann werden), muss sich nur mal typische Jurablogs ansehen – die bestehen zum überwiegenden Teil daraus, sich gegenseitig banale Alltagsfehler um die Ohren zu hauen.

    Kommentar by Caroline — 4.08, 2009 @ 14:10

RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI

Hinterlasse einen Kommentar

kostenloser Counter