Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.8.09

Fotografin eines Wahlplakats will Wahlkampfsatire verbieten

Netzpolitk.org hat gestern dazu aufgerufen, ein Wahlkampfplakat der CDU mit Wolfgang Schäuble und dem Slogan „Wir haben die Kraft für Sicherheit und Freiheit“ zu „remixen“. Dieser Aufruf stieß auf regen Zuspruch.

Daran stößt sich nun die Fotagrafin des Plakats, die ihre Urheberrechte verletzt sieht. Die Einschätzung der Fotografin ist nicht nur humorlos, sondern auch rechtlich unzutreffend. Wie ich schon gegenüber Heise-Online geäußert habe, ist die (künstlerische )Auseinandersetzung mit einem anderen Werk im Wege der Satire oder Parodie zulässig und vom Urheber des Ausgangswerks grundsätzlich hinzunehmen. Gerade die sog. antithematische Behandlung – sehr schön z.B.: „Wir sind die dunkle Seite! Mit Sicherheit gegen Freiheit“ – ist eine zulässige Form der Auseinandersetzung mit dem Ausgangswerk und von Art. 5 GG gedeckt.

Speziell bei Wahlkampfplakaten muss der Fotograf bzw. Urheber förmlich damit rechnen, dass man sich mit ihnen kritisch in der Form von Satire, Karikatur oder Parodie auseinandersetzt.

posted by Stadler at 10:52  

2 Comments

  1. Ich finde ja den Service der CDU sehr lobenswert, dass sie die diesjährigen Wahlplakate nicht mit ihrer Haussschrift FF Kievit bedruckt haben sondern mit der -nahezu auf jedem Rechner verfügbaren- Helvetica. Ohne diese Umstellung wäre ein Remixen der Wahlplakate viel aufwändiger. Das zeigt Bürgernähe.

    Mein Remix-Favorit:

    http://twitpic.com/dhm5z

    ;-)

    Comment by Christian — 12.08, 2009 @ 12:38

  2. Markus Beckedahl schrieb:
    "Update: Die Sache ist erledigt. Frau Chaperon verzichtet freundlicherweise auf ein Verfahren, was ihr und mir eine Menge Stress erspart. Viel Spass beim Remixen. Besonders praktisch ist der Remix-Generator. Von Seiten der CDU wird wohl nichts kommen."

    Comment by Ursula von den Laien — 13.08, 2009 @ 04:42

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